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und Barthold, davon der eine der Guardian. Mit dieſen unter— handelte die Commiſſion, daß fie ſchon jetzt, noch bei ihren Lebzeiten, dem Magiſtrate der Altſtadt wenigſtens immer einen Theil des Kloſters nebſt einem Garten zur Wohnung fuͤr die aufzu— nehmenden Armen abtraten, doch mit dem Proteſt, daß, wo im heiligen Concilio oder auf dem allgemeinen Deutſchen Reichstage eine ſonderliche Beſtimmung hinſichtlich der Kloͤſter getroffen werden moͤchte, ſie ſich und der Anſtalt nichts wollten vergeben haben. Nicht lange nachher(1548) ſtarben aber auch ſie an einer damals hier graſſirenden anſteckenden Krankheit Gyr, So kam die Altſtadt in den Beſitz eines ſehr anſehnlichen Gebaͤudes. Ein Theil desſelben ward zu der beabſichtigten wohlthaͤtigen Stiftung beſtimmt, und zu dieſer dient es noch jetzt: 9 huͤlfsbedurftige Wittwen nebſt ihrem Vorſteher werden darin verpflegt. Dies hielt der Magiſtrat zugleich fuͤr eine paſſende Gelegenheit, das Gertrudishospital vor dem Plauer Thore, uͤber welches er in Folge der Reformation die Oberaufſicht bekommen hatte— fruͤher beſaß ſolche das Domcapitel vgl. oben S. 260.—, in die Stadt zu verlegen. Es ward alſo an das Johannishospital angebauet; noch heutiges Tages bildet es einen Anhang des letztern: in ihm werden 6 weibliche Praͤbendarien nebſt einem Betevater unter— halten und außerdem wohnen darin noch unentgeldlich 6 weibliche Hospitaliten, welche die naͤchſte Anwartſchaft auf eine Praͤbendenſtelle haben. Die Kloſterkirche wurde zu einer Öffentlichen Kirche eingerichtet, in welcher die Diaconen an der Gotthardskirche und einige Lehrer von der Schule ſonntaͤglich zu predigen verpflichtet wurden. Ein betraͤchtlicher Theil des Kloſtergebäͤudes blieb indeſſen ganz unbenutzt.
Der Magiſtrat in der Neuſtadt war nach dem erwaͤhnten Abzuge des Pfarrherrn Alberus in keiner geringen Verlegenheit, weil man durchaus keinen Nachfolger an ſeiner Statt erhalten konnte. Man ſahe ſich genothigt, Abgeordnete nach dem nachbarlichen Zerbſt zu ſenden und ſich vom daſigen Magiſtrate den Superintendenten Theodor Fabricius zu erbitten, anfangs nur auf ein Vierteljahr; allein nach Ablauf dieſer Friſt ſchrieben die
)Dieß Alles nach handſchriftlichen Nachrichten.