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Im Jahre 1551 ward das Lebuſer Bisthum erledigt. Des dießfallſigen kurfuͤrſtlichen Verſprechens, deſſen wir oben(S. 317 f.) erwaͤhnten, ungeachtet blieb Herzog Joachim von Muͤnſterberg Biſchof von Brandenburg bis 1560, wo er freiwillig reſignirte. Wenn nun ſchon Graf Wolfgang von Barby fruͤher vom Kur— fuͤrſten die Verſicherung erhalten hatte, daß er der Nachfolger von jenem werden ſollte, und jetzt ſich meldete, ward er doch bei Seite geſchoben. Joachim ließ Zieſar, das Landgut und die bisherige Reſidenz der Brandenburger Biſchoͤfe, in Beſitz nehmen und trug ſeinem aͤlteſten Sohne Johann Georg die Adminiſtra— tion des Bisthumes auf, oder mit andern Worten: er ſpielte dasſelbe auf eine feine Manier in die weltliche Hand().
Um die Zeit ſuchte er auch hinſichtlich des Stiftes eine ſchon lange ſchwebende wichtige politiſche Frage zu Ende zu bringen(3. Bereits unter ſeines Vaters Regierung waren naͤmlich 1521 auf dem Reichstage zu Worms in die neue Reichsmatrikel, welche Behufs eines nach Italien zu unternehmenden Zuges des Kaiſers entworfen wurde, die drei Bisthuͤmer Brandenburg, Havelberg und Lebus unter die dem Oberhaupte des Deutſchen Reiches unmittelbar untergebenen Stände aufgenommen und dem erſten unter Andern aufgegeben worden, zum bevorſtehenden Feldzuge 5 Reiter und 15 Fußſoldaten zu ſtellen. Das hatte ſchon damals eine unerhoͤrte Neuerung geſchienen; denn noch nie waren jene Bisthuͤmer zu einer ſolchen Abgabe gezogen worden. Landſaͤſſig, wie ſie von jeher geweſen, hatten ſie nur ihrem Landesherrn, dem Kurfuͤrſten, Dienſte leiſten muͤſſen. Hiergegen hatten die drei Bisthuͤmer ſchon damals proteſtirt. Deſſenungeachtet hatte das Reichskammergericht fortgefahren, fie als unmittelbare Reichs: ſtaͤnde zu betrachten und hatte ſie namentlich in den Jahren 1532, 1541, 1542 wiederholt zur Einſendung ihrer Contingente an die Reichsarmee gegen die Turken, 1543 und 41 zur Zahlung der Tuͤrkenſteuer und des Gemeinen Pfennigs und 1545 zur Einſendung ihres Antheils an der Huͤlfſendung gegen Frankreich
) S. Gercken S. 284. 286. ) S. Gercken S. 287 f. Not. 4. vornehmlich aber Wohlbruͤck's Geſch. des Bisthums Lebus. IL. S. 304 ff. 364 ff.