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Wir haben die Inſchrift vollſtandig hier geben zu müſſen geglaubt, weil der Stein, auf welchem ſie geſtanden, bei einem der letzten Bauten— zur Schande des Thaͤters ſei es geſagt!— entwendet, nach Plaue hin verkauft, dort noch vor mehreren Jahren bei der Ziegelei geſehen worden, aber nach einem Brande derſelben gänzlich verſchwunden if, 1591 war das Gebaͤude vollendet, und den 29. Juni erfolgte die feierliche Eroͤffnung der Schule. Der Magiſtrat hatte für gute Lehrer geſorgt. Alsbald fanden ſich auch junge Edelleute ein. Vier derſelben genoſſen ſogleich das Saldernſche Stipendium: jeder erhielt 120 Thlr. Hierzu thaten die Altern noch 50 Thlr; dafür hatten jene freie Wohnung, freien Tiſch und Unterricht. Sie bewohnten das obere Stockwerk des Schulhauſes und ſtanden unter der Privataufſicht eines Lehrers. Mit dieſem reiſten fie jährlich nach Magdeburg, um ſich vor dem Domcapitel prüfen zu laſſen, damit fie— ſo hieß es im Teſtamente— die Wohlthat auch mit thaͤtiger Erkenntlichkeit genoͤſſen. In kurzem bluͤhte die Anſtalt empor: die Zahl allein der Primaner ſtieg bald auf 70, auf 100. Die edle Frau ſahe ſelbſt noch die ſchoͤnen Früchte ihrer Wohlthaͤtigkeit: fie ſtarb erſt den 7. Mai 1595, im 77ſten Jahre. Zur Ruhe— ſtaͤtte hatte ſie ſich die Ulrichskirche in Magdeburg gewaͤhlt; aber hier in Brandenburg beſteht die Schule— ſie iſt nach ihrem Namen benannt worden— noch fort, ein bleibendes Denkmal ihrer edeln Geſinnung.
Von den uͤbrigen Begebenheiten aus der Zeit bis 1598— fo lange waͤhrte die Regierung Johann Georg's— merken wir noch, daß 1591 der Magiſtrat der Altſtadt mit dem Brilowſchen Schulzen einen Vertrag hinſichtlich der Lehnwaare(10 Thlr.) und des Lehnpfandes aufrichtete; daß 1594 derſelben Altſtadt ein neuer Vieh- und Jahrmarkt(auf Simon Juda) verliehen wurde; daß den 16. October 1596 ein großer Brand auf dem Dome einen Theil der Capitelsgebaͤude, unter andern das Pe— trihospital und die damalige Capitelſtube nebſt einem Theile des Archives verzehrte; endlich daß in eben dem Jahre eine kurfuͤrſtliche Commiſſion einen Zwiſt, welcher in beiden Staͤdten zwiſchen den Magiſtraͤten und der Buͤrgerſchaft über mehrere Puncte