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(3. B. über die Erhebung der Tuͤrken- und Fraͤuleinſteuer, über die Wachen u. ſ. w.) entſtanden war, beilegte.
Dem Kurfuͤrſten Johann Georg folgte fein Sohn Joachim Friedrich. Dieſer nahm die Huldigung hierſelbſt den 1. Maͤrz 1598 ein, zu welcher er mit 233 Pferden herkam. Sie koſtete Brandenburg und den hierher entbotenen Staͤdten 2151 Thlr. 19 Gr. 6 Pf.: hierzu mußten unſere beiden Staͤdte die Hälfte beitragen(). Aus der kurzen Regierung dieſes Fuͤrſten— fie waͤhrte nur 10 Jahre(bis 1608)— verdient eine Erwähnung, daß ſich zufolge eines alten Repertorit im Jahre 1598 die er— ſten Spuren von Anlegung eines Poſtfuhrweſens hieſelbſt finden; daß der Kurfuͤrſt 1600 eine neue Kirchenviſitation veranſtaltete, durch welche indeſſen gerade nichts Weſentliches geändert wurde; daß er 1602 das Statut uͤber die Zulaſſung von nur Adligen zum Canonicate beſtaͤtigte und 1604 zur Einſchraͤnkung des Lu— xus eine allgemeine Speiſe- und Kleiderordnung gab, die Rechte des Adels, der ſich in beiden Staͤdten niederließe, beſtimmte und das Jahr darauf den Schuͤtzenguͤlden ein Reglement vorſchrieb. Um dieſe Zeit ſcheint das Tuchmachergewerbe ſehr bluͤhend in unſerer Stadt geweſen zu ſein: die altſtaͤdtiſche Innung war ſo wohlhabend, daß fie aus eigenen Mitteln eine Canzel aus Ala— baſter, 500 fl. an Werth, fuͤr die St. Gotthardskirche anfertigen ließ.
Unter Johann Sigismund(1608— 1619) wurde dem Mas giſtrate in beiden Staͤdten 1610 die Erhebung der Reißfuhr— und Waͤchtergelder beſtaͤtigt, 1613 aber für die Domkirche eine neue Ordnung hinſichtlich der Geſaͤnge und der ferner noch beiz zubehaltenden Ceremonien feſtgeſtellt, auch 5 Jahre nachher der erſte lutheriſche geiſtliche Inſpector oder Superintendent uͤber die aus der hieſigen Domgemeinde und aus 17 Pfarrdoͤrfern mit 14 Filialen beſtehenden Didces geſetzt. Naͤchſt demſelben ward noch ein Diakonus angeſtellt.— Um dieſe Zeit fingen wie anderwaͤrts fo leider auch hier die unſeligen Streitigkeiten uͤber den verkapp— ten Calvinismus(Kryptocalvinismus) unter den Predigern bei
) Dilſchmann's Geſch. Spandau's S. 396. v. Ledebur's Archiv. IV. B. 4. H. S. 367 ff.