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eben dem Jahre wurde, wie es in dem kurfuͤrſtlichen Erlaß aus Petershagen vom 11. Februar heißt,»der Zöllner Ernſt Schlees»wig nunmehr auch zum Poſtmeiſter in Brandenburg ernannt „und ein Poſtamt hierſelbſt errichtet«(, das ſeitdem zunaͤchſt für die Communication unſerer Stadt mit Berlin und Magdeburg, ſodann fuͤr die Belebung des Verkehres und der Nahrung in Brandenburg alljährlich von immer bedeutenderer Wichtigkeit geworden iſt. Um dieſe Zeit brachte der neuſtaͤdtiſche Magiſtrat es zur Sprache, daß ſeit 1335 die Stadt zwar den Muhlendamm in baulichem Stande hätte erhalten müſſen, daß aber mehrere Dörfer des Havelländiſchen Kreiſes verpflichtet waͤren, dazu beizutragen(2). Deß weigerten ſich dieſe aber; es kam zum Prozeß; allein die obere Behoͤrde entſchied, daß das Privilegium wegen bisherigen Nichtgebrauches für verloren zu erachten wäre, Im Jahre 1650 ließ der altſtädtiſche Magiſtrat das Verbot ergehen, daß Niemand auslaͤndiſche Weine in der Stadt ſchenken dürfte, weil die Weinmeiſter darunter litten, und der Rathskeller ſonſt nicht beſtehen koͤnnte; 1652 ward das bis dahin zum Johanniskloſter gehörige Gebäude, das zum Brau— haus gedient hatte, zu einer Salzniederlage fuͤr die Stadt und Umgegend eingerichtet: eine Beſtimmung, die es noch hat. 1651 gewährte der Kurfürſt dem Rathe in beiden Städten das Recht, daß in einer Bagatellſache unter 30 Thalern Niemand gegen einen Richterſpruch desſelben appelliren dürfte; der neuſtaͤdtiſche Magiſtrat aber ſchaͤrfte von Neuem die frühere Speiſeordnung bei Hochzeiten, Kindtaufen und Begraͤbniſſen ein. Das darauf folgende Jahr machte ſich durch eine überaus große üuͤberſchwemmung der Elbe bemerkenswerth; das Waſſer dieſes Stromes drang bis Brandenburg: man konnte es deutlich an feiner weißen Farbe erkennen(2). 1656 verhieß eine kurfuͤrſtliche Verordnung den Staͤdten bei Civilprozeſſen, Injurienſachen u. ſ. w. die erſte Inſtanz. Die im Jahre 1660 gehaltene Kirchenviſita— tion veranlaßte keine weſentliche Veränderung der kirchlichen Anz
) Die Urk. im Geheimen Archiv des Oberpoſtamtes in Berlin. 2) Vgl. oben S. 213. ) S. Fromme's Beſchr. S. 120.