Druckschrift 
Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
Entstehung
Seite
385
Einzelbild herunterladen

385

zufügte, daß der Schoͤppenſtuhl mit tuͤchtigen Subjecten wohl beſetzt, auch gute Schulen, ſonderlich die von den Kirchenviſita toren angeordneten ſechs kleine Schulen an paſſenden Stellen angelegt und damit nicht weiter verzogen werden muͤßte.

Nun mußte auch das Siegel und Wappen der Stadt geaͤn­dert werden: man vereinigte die beiden bisherigen ſo, daß es ſeitdem aus neun Thuͤrmen und zwei rothen Adlern im ſilbernen Felde und aus dem Bilde des Rolandes beſteht.

Da bisher jede der beiden Staͤdte bei der Landſchaft und bei der Staͤdtecaſſe ihre beſondern Vote gehabt hatte, ſo ordnete der König an, daß dieß Verhaͤltniß nicht geändert werden ſollte; der vereinigte Magiſtrat ſollte zu den vorkommenden Verſamm­lungen entweder eben ſo viel Deputirte, als vorher beide Staͤdte, ſenden oder zur Erſparung der Koſten den Abgeordneten die Vote auftragen, wie denn auch das bei der Altſtadt radicirte Directorium der Staͤdte dem neuen Magiſtrate verblieb.

Anlangend die Innungen der Handwerker, ſo ſollten diejeni­gen, welche bereits combinirt waͤren, zuſammenbleiben; auch die Franzoͤſiſchen Handwerker nach einem zu entwerfenden Reglement in die Deutſchen Gulden aufgenommen werden, die übrigen aber, welche zur Zeit noch getrennt waͤren, ſollten mit Nachdruck zur Vereinigung angehalten werden, falls ſie nicht hierwider etwas Erhebliches zu erinnern haͤtten. Wirklich erſchienen auch kurz darauf koͤnigliche Reglements für die einzelnen Zuͤnfte, namentlich in Brandenburg, und bei ihnen war es immer auf Vermeidung und Unterdrückung der vielen eingeſchlichenen Mißbraͤuche und auf Verbeſſerung des Beſtehenden abgeſehen.

In allem dem zeigt ſich die Regierung Friedrich Wilhelms J. im ſchoͤnſten, unter uns noch immer nicht gehoͤrig gewuͤrdigten Lichte. Dieſer Abſcheu gegen verjäͤhrte Vorurtheile und Miß­brauche, dieſer Sinn für Ordnung und Geſetzlichkeit, dieſer Haß gegen alles Langſame und Schleppende beſonders in der Juſtiz, dieſe Umſicht und Einſicht, dieſes kraftvolle Durchgreifen und Eingreifen in alle Verhaͤltniſſe ſelbſt des buͤrgerlichen Lebens ſind wahrlich edle Perlen in der Krone eines Regenten. Naͤchſt dem erfolgte eine» Fönigliche Reſolution auf der Buͤrgerſchaften beider Städte weitlaͤuftige gravamina«(1715) und in demſel­

25