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Geschichte der Kur- und Hauptstadt Brandenburg von den frühesten bis auf die neuesten Zeiten : Mit Benutzung des Stadt- und Stiftsarchives und anderer gedruckter und ungedruckter Urkunden / Von M. W. Heffter, Königl. Professor und Prorector am Gymnasio zu Brandenburg ...
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ben Jahre ein beſonderes Edict,» daß von Rathsbauten über tz Thaler zu berichten ware«. Eben ſo wurde zur Vermeidung jeglicher Concurrenz die Zahl und die Zeit der Vieh⸗ und. Jahr­märkte in beiden Städten feſigeſetzt(für die Altſtadt drei, für die Neuſtadt fünf). Zu mehrerer Aufnahme der Wollmanufactu­ren bewilligte der Konig der Altſtadt zwei, der Neuſtadt drei Wollmaͤrkte. Auf Beſchwerde der Bärgerſchaft wurde die Ab­gabe des Abſchoſſes und des Abzuges aufgehoben, und eine Wie­ſenſteuer eingeführt. Ferner erhob man ſeit dem genannten Jahre 3 Pf. für den Scheffel Malz mehr Acciſe, um dadurch die vom Könige bewilligte Ausgabe der Tiſchgelder für die Lehrer an den Schulen aufzubringen und beſtreiten zu koͤnnen: eine weſentliche Verbeſſerung, um dem Schulſtande aus der frühern Niedrigkeit und Gedrücktheit etwas aufzuhelfen. Im Fall Uberſchůſſe bei der Cammereicaſſe entſtaͤnden, ſollte ein Theil derſelben zu An­kauf von Grundſtücken verwendet werden. In der erſten Zeit dachte man wirklich ernſtlich daran, ein Rathhaus zwiſchen bei­den Staͤdten zu erbauen und dahin auch die gemeinſchaftliche Acciscaſſe zu verſetzen. Hierzu ſchien der Platz geeignet, wo das St. Eliſabethhospital ſtand: dieſes ſollte alſo verlegt werden. Man knüpfte deßhalb mit der Familie von Bredow wegen des Abthofes in der Abtſtraße, welcher derſelben damals gehoͤrte, Un­terhandlungen an; dorthin wollte man das Hospital bringen. Man kaufte auch das Grundſtuck für 900 Thaler. Allein die geiſtlichen Vorſtaͤnde der Armenanſtalt machten Einwendungen und Weitlaäuftigkeiten, und ſo unterblieb die Sache. Einen Ver­luſt erlitt unſer Brandenburg in eben dem 1715ten Jahre durch nunmehrige gaͤnzliche Aufhebung feiner Zollgerechtigkeit, vermöge einer koͤniglichen Verordnung vom 10. Juli, nach welcher keine Stadt dies Vorrecht mehr haben ſollte. Die Unterſchleife hatten nicht aufgehört trotz des Zolleides, den Friedrich J. 1709 einge: führt hatte, und ſo mußte dieſes uralte Vorrecht den Staats­intereſſen weichen(5.

Im Jahre 1716 erhielt unſere Stadt, ſo viel bekannt iſt, die erſte ſtehende Beſatzung: es war das dritte Bataillon des

) S. Hiſt. Beitr. J. S. 74 f.