1
389
einander begegnen, Gerechtigkeit und Friede ſich küͤſſen; es wurde hinweggenommen und wahrſcheinlich vernichtet. Das andere in blauen Farben zeigte jenen Vater und Sohn, welche beide mit einem Eſel über Feld zogen und von Jedermann, der ihnen begegnete, getadelt wurden: beides ganz paſſende Embleme eines Raths- und Gerichtshauſes. Das letztere Gemaͤlde, in Fresco, ward uͤberweißt(1).
Die Schuͤtzenguͤlde in beiden Staͤdten, als der Zeit nicht mehr entſprechend, hob der König 1722 auf und zog die bis dahin aus der Acciscaſſe gezahlten ſogenannten Douceurgelder ein. Die in demſelben Jahre getroffene Beſtimmung wegen Anhalten der Deſerteurs unter den Soldaten(2) kam auch bei uns in Anwendung: ſie war hier um ſo nothwendiger, da die Saͤchſiſche Grenze ſo nahe war, wo jene, wenn fie dorthin gelangten, geborgen waren. Zu dem Ende ward auf dem Marienberge eine Laͤrmkanone aufgeſtellt, die jedes Mal abgefeuert wurde, wenn ein Soldat deſertirt war, um den Bewohnern der benachbarten Doͤrfer das Signal zu geben, ſofort aufzuſitzen, dem Entlaufenen nachzuſpuͤren und bei erfolgter Ablieferung 12 Thaler ausgezahlt zu bekommen.
In eben dieſem 1722ſten Jahre ſollte unſere Stadt und Umgegend um eine ihrer groͤßten Zierden und Merkwuͤrdigkeiten, um das aͤlteſte Baudenkmal in der Mark, um die Marienkirche auf dem alten Harlunger Berge kommen. Es lebte damals ein gewiſſer Oberſter Pieny oder Piny: dieſer wußte dem Könige vorzuſpiegeln, in den Mauern und im Fundamente der Kirche waͤren große Schaͤtze verborgen, und, weil gerade in Potsdam ſehr ſtark gebaut wurde, ſo koͤnnten ja die abgebrochenen Steine dazu verwendet werden. Der Koͤnig geht darauf ein und giebt die geeigneten Befehle. Zwar macht das Domcapitel als der Beſitzer der Kirche dagegen Einwendungen; der Magiſtrat, beſtrebt der Stadt das ehrwürdige Denkmal der Vorzeit zu erhalten, erbietet ſich aus ſeinen Ziegeleien zu den Potsdamer Bauten fuͤr 400 Thaler Steine umſonſt zu liefern. Nichts! Den 20. April faͤngt
) S. Fromme's Beſchr. S. 46 f. mit Gottſchling's Anm. 2) Vgl. Foͤrſter: Friedrich Wilhelm I. B. II. S. 201 f.