396 ein jaͤhrliches Schießen werde die Nahrung in den Staͤdten gefoͤrdert. So geſtattete er denn auch den Brandenburgern ihre Gülde wieder aufzurichten und verhieß ihnen eine Prämie aus der Acciscaſſe, und 1719 befahl er dem Magiſtrate, ihnen gleichfalls eine Prämie aus der Kaͤmmereicaſſe zu verabfolgen. Sie ſollten auch mit klingendem Spiele und fliegenden Fahnen zum Schießen ausziehen durfen.
Zur Aufmunterung des Gewerbfleißes that Friedrich II. Manches auch für unſere Stadt. So z. B. gab er 1719 zwei Bůrgern hierſelbſt ein Privilegium, marmorirte und Turkiſche bunte Papiere zu verfertigen, und ein anderes einem gebornen Henneberger, eine Parchentfabrik zu errichten, die erſte ihrer Art Hierzu ward demſelben das ſo lange
in der ganzen Mark. dabei liegende Syn
wuſte geſtandene altſtaͤdtiſche Rathhaus, das dicatshaus und vor dem Rathenower Thore ein Bleichplatz angewieſen; die Fabrik kam bald in Aufnahme und beſchaͤftigte allein mit Wolleſpinnen 1500 Perſonen. Dieſen wurden die nahe wohnenden fremden Coloniſten zugeſellt, und für die Weber, welche ſich unter denſelben befanden, zahlte der König aus feiner Cha— tulle die Hausmiethe. Einigen der Arbeiter erlaubte der Mas giſtrat, ſich im Walde beim Neuen Kruge anzubauen: daraus entſtand nach und nach ein ganzes Dorf, anfangs Neuendorf, jetzt Wilhelmsdorf geheißen und beſtehend aus 20 Buͤdnern und einem Einlieger.
Jetzt fuͤhlte ſich die Reformirte Gemeinde in den Stand ges ſetzt, ein Haus zu kaufen in der Kurſtraße, das nicht bloß zur Wohnung für ihren zweiten Prediger, ſondern auch zum Schulund Armenhauſe dienen ſollte, und ſie erhielt die koͤnigliche Bewilligung hierzu 1715. 1751 gewährte der König den Stiftsherren hierſelbſt ein Ordenszeichen, welches aus einem goldenen achteckigen emaillirten Kreuze beſteht und von den ſaͤmmtlichen Majoratspraͤbendarien auf der rechten Bruſt getragen wird.
Beim Beginn des 3ten Schleſiſchen oder J- jaͤhrigen Krieges(*) mochte wohl auch in Brandenburg manches Gemüth
) Dies nach einer Nachricht im Katharinenthurme. Vgl. Brandenb. Anz. 1810. St. 37.