Kaum waren die Franzoſen bis auf die, welche in den Feſtungen blieben, abgezogen; kaum war der Koͤnig wieder Herr im Lande, ſo gings ans Berathen, wie dem unglücklichen Reiche zu helfen, damit es nicht nur nicht erlaͤge ſondern gekraͤftiget, geſtaͤrkt, gehoben werde, um vor der Welt wieder achtbar dazuſtehen und um, im eintretenden guͤnſtigen Falle, ſich aufrichten zu koͤnnen, die Makel abzuwaſchen. Kein Opfer ſchien zu groß, keine Mühe zu anſtrengend, kein Ziel zu hoch. In allen Zweigen der Staatseinrichtung und Verwaltung wurden Verbeſſerungen vorgenommen: die alten Formen ſtuͤrzten ein; es begann für Preußen im Innern eine neue Aera. Die Stadt Brandenburg nahm natürlich an dem Umſchwunge Theil: einerſeits verlor ſie Manches, andererſeits gewann ſie wieder. Sie verlor; denn bei der neuen militairiſchen Verfaſſung, durch welche jeder junge Mann verpflichtet wurde, zu dienen, mußte die frühere Enrollementsfreiheit, die unſere Stadt genoſſen, aufhoͤren; ja das von Puttkammerſche Regiment, was doch früher mindeſtens 80,000 Thaler in Umlauf gebracht hatte, ging ein, und eine neue Garniſon kam nicht her; die Accis⸗- und Zolldirection, kaum 22 Jahre hierſelbſt, die durch ihr aus etwa 30 Perſonen beſtehendes Perſonal der Stadt keinen unbedeutenden Zuwachs an Nahrung, Verdienſt und Verkehr gebracht hatte, ward im Spaͤtherbſte 1809 mit der koͤnigl. Kurmaͤrkiſchen Kammer(jetzigen Regierung) zu Potsdam vereinigt. Das waren harte Schläge! Dennoch dachte gerade in dieſen Zeiten der wohlthaͤtige Sinn der Brandenburger darauf, in unſern Mauern ein Krankenhaus zu ſtiften, und 1808 kam es wirklich durch milde Gaben zu Stande.
Dagegen war eine höchft durchgreifende und wohlthaͤtige Einrichtung ein Mal die Einführung der Gewerbfreiheit, wodurch der leidige Güldenzwang und Kaſtengeiſt zerſtoͤrt wurde, und ſodann die der neuen Staͤdteordnung: die letztere ward publicirt den 19. November 1808. Durch ſie wurde das Gemeindeweſen, die Juſtiz und die Polizei geſchieden, fuͤr jeden dieſer Theile ein beſonderes Collegium eingeſetzt. Die Burgergemeinde ward die das ſtaͤdtiſche Eigenthum beſitzende und ſeinen Vorſtand waͤhlende, der Magiſtrat die das Eigenthum verwaltende Behoͤrde. Es wurden die Einwohner beider Staͤdte gezuͤhlt: es fanden ſich 10,077 See