E. R. MÜLLER, NEUSTADT/DOSSE
Der Wusterhausener Landsturm
und die Schlacht bei Stüdenitz
Haben Sie, lieber Leser, schon einmal etwas von einer Schlacht bei Stüdenitz im Freiheitskrieg 1813 gehört oder gelesen? Vermutlich nicht! — Der damalige Kommandeur des Wusterhausener 12. Landsturmbataillons, Major Jesse, behauptete jedoch, daß sie stattgefunden hätte und mit viel Umsicht und Tapferkeit siegreich geschlagen worden wäre. Und seine Worte als Hauptmitkämpfer dürfte man doch wohl kaum anzweifeln. Aber lesen Sie selbst hierüber nachfolgende wahre Begebenheit:
Bekanntlich gab die Konvention von Tauroggen, die General York als Führer des preußischen Hilfskorps der Großen Armee Napoleons am 30. Dezember 1812 mit den Russen abschloß, den Anstoß zur Erhebung Preußens gegen das französische Joch. Der Verfall und die Auflösung der französischen Armee mit ihren Verbündeten und der Aufruf zur Bildung freiwilliger Jägerkorps am 3. Februar 1813 wurden in allen Kreisen mit ungemeinem Jubel aufgenommen. Am 28. Februar kam dann der preußischrussische Bündnisvertrag zustande. Es folgte nunmehr Schlag auf Schlag, die Kriegserklärung am 16. März 1813 an Frankreich, und am nächsten Tage der „Aufruf an mein Volk“.
Etwas später, am 22. April 1813, folgte der Befehl zur Organisation des Landsturms. Das Land wurde zu diesem Zweck in Bezirke eingeteilt, wovon der Wusterhausener mit 21 Ortschaften der zwölfte wurde. Der Aufruf zur Bildung des Landsturms betraf alle männlichen Personen vom 16. bis zum 60. Lebensjahr, soweit sie nicht anderweitig Verwendung fanden. Die bereits in Wusterhausen bestehende Bürgergarde, schimpflicherweise auch „Rauhbeine“ oder „Raufbolde“ genannt, die ihre Verwendung nur in Friedenszeiten finden sollte, löste man auf. Sie trat aber fast geschlossen in den Landsturm über.
Dem Landsturm fiel die Aufgabe zu, versprengte und zurückgebliebene Franzosen, die dem Marsch ihrer Truppe nicht mehr folgen konnten, abzufangen, die Bevölkerung vor Streifkorps — auf eigene Faust requirierende und als Vagabunden sich herumtreibende Soldaten — zu schützen. Der Landsturm hatte ferner die Aufgabe, dem Feinde nur allen erdenklichen Schaden zuzufügen. Der Sammelpunkt der Reste der geschlagenen
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