Danton.
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Gönner Orleans solchen Falls als Vorsitzender einzutreten haben würde, ließ er dabei unberührt. „Wir würden," so heißt es in einer der am 25. Juni (dem Tage der Rückkehr) gehaltenen Reden, „wir würden der Welt ein sürchterliches Beispiel geben, wenn wir vor der Entscheidung darüber, ob ein König verbrecherisch oder einfältig (imbseüs) ist, nicht im letzteren Sinne votirten." Noch stand das Ansehen Lasayette's zu fest, als daß gegen dessen Willen eine Staatsveränderung möglich gewesen wäre, und Lafayette hatte sich für Erhaltung des Königthums ausgesprochen, ja die Drohung geäußert, äußersten Falls, d. h. wenn Ludwig ein Leids geschehe, „mit Hülfe der Nationalgarde den Dauphin auszurufen." — Die Tage von Lasayette's Popularität waren indessen schon gezählt. Nachdem am Abend des 16. Juli (1791) auf Grund eines von Robespierre und Danton unterstützten Antrages beschlossen worden war, folgenden Tags eine Massenadresse aus dem Marsfelde auszulegen und in dieser eine Volksbefragung über die Zukunft des Königs und des Staats zu verlangen, kam es am 17. zu so gewaltsamen Semen auf dem genannten Felde, daß die Nationalgarde ein- schreiten und von den Waffen Gebrauch machen mußte. Dreißig Bürger waren todt oder schwer verwundet aus dem Platze geblieben, und Lafayette, der an dem verhängnißvollen Tage das Kommando geführt, war seitdem in den Augen den Massen ein gerichteter Mann.
Auch bei dieser Entscheidung — deren Folgen freilich erst geraume Zeit später zu Tage traten — war Danton im Hintergründe geblieben. Ob es richtig ist, daß er den 17. Juli außerhalb der Stadt zugebracht (Hist. xarl. II, x. 72) und auf die Kunde von dem Geschehenen von einer Rückkehr in dieselbe abgesehen hatte, oder ob er sich erst verborgen, nachdem er von einem gegen seine Person gerichteten Verhastsbesehl Kenntniß erhalten, wissen wir nicht. Genug, daß er aus dem Marsfelde nicht gesehen worden war und daß man ihn und seine Freunde Desmoulins, den Fleischer Legendre, den Bierbrauer Santerre u. s. w. nicht ausfindig zu machen vermochte, als die Nationalversammlung sich zu der kühnen That einer Billigung des von Lafayette beobachteten Verfahrens und zum Erlaß eines Haftbefehls gegen die vermeintlichen Urheber des Tumults aufgeschwungen hatte. Es war das letzte Ausflackern des Restes von Energie, der den Verthei- digern der gesetzlosen Ordnung geblieben war. Trotz des panischen Schreckens, in welchen die Umsturzpartei gerathen war, und trotz der Muthlosigkeit, welche sie durch die Flucht ihrer Führer und das momentane Verstummen ihrer Presse gezeigt hatte, hielt die Entschlossenheit der Nationalversammlung nur kurze Zeit vor. Als der Schluß derselben ausgesprochen wurde (30. September), waren die Revolutionäre längst wieder zu Herren der Lage geworden und verkündete ein die Person Danton's betreffendes Ereigniß aller Welt, daß die gerühmte Achtung vor dem „selbstgegebenen" Gesetze nicht einmal dem Schein und Namen nach, bestand.
III.
Die Verfassung von 1791 hatte sich für Beibehaltung des Systems der indirecten Wahlen entschieden. Als in Paris zur Ernennung der Wahlmänner (öleeteurs) geschritten wurde, welche die Mitglieder zur gesetzgebenden Versamm-