Heft 
(1892) 70
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Ein Thronerbe als Diplomat.

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Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich war jedwede Hoffnung erloschen, in den Besitz jener Stellen zu gelangen, und Mecklenburg rechnete sich mit Recht zu den Geschädigten, welche durch den R. D. H. Schluß Compensationen erhalten sollten.

Neben den beiden Stiftsstellen erhob es auch Anspruch auf Ersatz für die in der Trave belegene, kleine Halbinsel Prival, welche dem Lübecker Stadtgebiet zu­geschlagen war. Diese beiden Forderungen wurden von der Reichsdeputation gerecht befunden, und der Z 9 der Schlußacte sicherte dem Herzog neben kleinen Berichtigungen an der Lübecker Grenze eine immerwährende Rente von 10 000 Thalern aus dem Rheinschiffahrts-Octroi.

Man muß gestehen, daß dies eine klägliche Entschädigung für den Verlust Wismars, und der Herzog jetzt bei der neuen Regelung seines Bundesverhält­nisses einen Gebietszuwachs zu verlangen um so mehr berechtigt war, als auch die 10000 Thaler seit Errichtung des Rheinbundes nicht mehr gezahlt wurden. Der Erbprinz sollte diese Forderung womöglich in Verbindung mit der dritten Vor­bringen, welche die Entschädigung für die jüngsten Natural- und Geldlieserungen betraf. Zunächst sollte er die lleberweisung von Barbeträgen zu erlangen suchen, und erst, wenn dies unmöglich war, auf eine Gebietscompensation hinwirken, deren Domanialeinkünfte den Zinsen des verausgabten Capitals von circa 40 Millionen Franken gleich kämen. Schwedisch-Pommern und das zu Hannover gehörige, von den Franzosen occupirte Lauenburg wurden als günstig bezeichnet.

Mit dieser Instruction versehen, trat Friedrich Ludwig am 10. October 1807 die Reise nach der französischen Hauptstadt an. Neben der Accession zum Rhein­bund umschloß seine Mission noch einen anderen schwierigeren Auftrag, den nämlich, das Land von der drückenden französischen Besatzung zu befreien und die llebertragung der Küstenbewachung an die neu zu sormirenden Truppen des Herzogs persönlich bei Napoleon zu erwirken.

(Ein Zweiter Artikel im nächsten Heft.)