260 Deutsche Rundschau.
Uebrigens," fügte er hinzu, „hätte Brissot mich ebenso guillotiniren lassen, wie Robespierre es thut."
Die Berichte über Danton's Verhalten während seiner fünftägigen Verhaftung und der auf diese folgenden Hinrichtung beruhen der Hauptsache nach auf einer, vielfach als unzuverlässig bezeichnten Quelle, dem Rionffe'schen Buch über die Pariser Gefängnisse zur Zeit der Revolution. Daß der ehemalige Girondist als Prüfet und Baron des Kaiserreiches endete, wird als Einwand gegen die Glaubwürdigkeit des „Nämoire 8ur 168 xri 80 N 8 6s?ari8" indessen nicht angesehen Werden dürfen. Was speciell Danton anlangt, so hat der Verfasser des „Nämoire" keinen Grund gehabt, diesen seiner Partei feindlichen Mann günstig zu behandeln. Schon der Umstand, daß die bezüglichen Daten nicht zusammengearbeitt, sondern über verschiedene Partien des zweibändigen Buches verstreut sind, scheint für eine gewisse Unbefangenheit Riouffe's zu sprechen. — Erwähnt sei schließlich noch, daß die Gefangenen vom 31. März sich anfänglich ziemlich frei in den Räumen des Luxembourg bewegen durften, nach Beginn der gerichtlichen Verhandlung jedoch getrennt und an gegenseitigem Gedankenaustausch verhindert wurden.
Mit Rücksicht darauf, daß von den vier Verhafteten drei (Danton, Philip- peaux und Desmoulins) Volksvertreter waren, bedurfte der von den vereinigten Ausschüssen gefaßte Beschluß einer Bestätigung durch den Convent. Mit diesem war es längst so weit gekommen, daß Widerspruch gegen Beliebungen der Ausschüsse und der hinter diesen stehenden Machthaber nicht mehr erhört war, und daß die Befragung der gesetzlichen Vertretung Frankreichs eine bloße Comödie bedeutete. Die Kunde von der Verhaftung des großen Demagogen hatte indessen so tiefgehenden Eindruck gemacht, daß es an Versuchen zur Rettung nicht ganz fehlte, und daß das schließliche Ergebniß mindestens einen Augenblick zweifelhaft erschienen war. Wessen Kopf — so mochten Anhänger und Gegner der Verhafteten fragen — war noch sicher, nachdem die Triumvirn des Wohlfahrtsausschusses sich an das höchstragende aller Häupter der revolutionären Bewegung gewagt hatten? Bei Eröffnung der Sitzung hatte Delmas, ein Freund Danton's, die Einberufung sämmtlicher im Saale nicht anwesender Ausschußmitglieder verlangt, unmittelbar darauf Legendre das Wort ergriffen und eine sofortige Vernehmung der Angeklagten durch die Versammlung selbst beantragt; da ein dritter Freund Danton's, Tallien, an diesem Tage (31. März) den Vorsitz führte, schien eine Parteinahme des Convents für die Bedrohten mindestens nicht ausgeschlossen zu fein. Die Entscheidung lag bei der Ebene, die zwar an Robespierre verkauft zu fein schien, unzweifelhaft aber daran interessirt war, die Mitglieder des Convents gegen die Allgewalt der Ausschüsse zu schützen. Robespierre und Saint-Just wußten die marklose Versammlung jedoch auch dieses Mal einzuschüchtern und die Drohung, „wer heute zittert, ist mitschuldig," so nachdrücklich vorzutragen, daß jeder Widerspruch niedergeherrscht wurde. Der Erstere versicherte, „daß der Schuldigen nur wenige seien," daß keinem derselben Privilegien zugetheilt werden dürften, daß die sofortige Vernehmung durch den Convent ein Privilegium, ja eine Parteinahme für die Angeklagten bedeuten würde, daß es an der Zeit sei, mit den „Idolen" zu brechen und im Vertrauen auf die Gerechtigkeit des Revolutionstribunals die Dinge den gesetzlich vorgeschriebenen Lauf nehmen zu lassen;