Heft 
(1892) 70
Seite
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Literarische Rundschau.

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wußtsein erheben, daß seine mühevolle und selbstlose Arbeit ihm alle Mitforscher danken werden, welche eine sehr würdige Ausgabe darin erblicken, Anderen Zeit und Mühe zu ersparen und dadurch gewissermaßen deren Leben zu verlängern.

Dem verehrten Manne aber wollen wir gleichsam zur Nachfeier feines fünfzig­jährigen Doctorjnbiläums unfern innigen Dank dafür aussprechen, daß er hier eine reiche Lebensarbeit zusammengefaßt hat. Es ist ihm gelungen, was er sich vorgesetzt, ein klares Gefammtbild zu entwerfen und die Hauptpunkte aus dem Staube, den die antiquarischen Einzelforfchungen aufgerührt haben, in eine freiere Luftschicht und einen größeren Zusammenhang zu bringen." Die Gesammtwirkung des Gemäldes bleibt für alle Zeit gesichert, mögen Einzelheiten als verzeichnet sich erweisen, ja selbst, wenn im Verlaufe der Bodenforfchung ganze Theile neu erwogen werden müßten. Denn was an diesem Werke unvergänglich bleiben muß, das steht über allen Zufälligkeiten: es ist die wundervolle Verknüpfung von Schauplätzen, Zuständen und Geschehnissen, die deswegen von so eminenter Fruchtbarkeit ist, weil sie auf dem Boden der Natur selber erwächst.

Schon vor fast vier Jahrzehnten hat Ernst Curtius imPeloponnefos" ein leuchtendes Vorbild historisch-topographischer Forschung hingestellt; aber wo wäre ein Ort, der an Reichthum überlieferter und sichtbarer Züge mit Athen sich vergleichen ließe? Daß Curtius seine Gestaltungskraft, deren wunderbare Jugendfrische von den Jahren unberührt zu bleiben scheint, auch an diesem glänzendsten Beispiele durch­geführt hat, dafür können wir ihm auf keine bessere Weise danken, als daß wir ihm folgen aus dem von ihm betretenen Wege, und ich denke, daß auch ihm selber nichts erwünschter und erfreulicher wäre.

Gustav Hirschfeld.

Abaldmo peruzzi".

Meine Frage am Schluß des Nekrologs von Ubaldino Peruzzi (Deutsche Rundschau, Januar­heft 1892, S- 116), ob der edle Todte nicht doch in Santa Croce zu Florenz die bleibende Stätte finden werde, ist rasch beantwortet worden. In seiner Sitzung vom 9. December 1891 nahm das italienische Parlament einen ihm von dem Minister des Innern präfentirten Gesetzentwurf ein­stimmig an, nach welchem aus einmüthigen Antrag des Stadtraths von Florenz die Beisetzung der Leiche des Verstorbenen in der Capella Peruzzi in Santa Croce genehmigt wird. Da es durch das Gesetz vom 22. December 1888 in Italien verboten ist, einen Tobten irgendwo anders zu bestatten als auf einem Todtenhofe, muß jede Ausnahme von dieser Bestimmung durch ein besonderes Gesetz sanctionirt werden.

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