Heft 
(1892) 70
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Ein Thronerbe als Diplomat.

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und den Erbprinzen in Paris mündlich aufsordern, nachdrücklich dahin zu wirken, daß die Grenzsperre in seiner Heimath strenger gehandhabt werde. Der Erbprinz war anfangs sehr beunruhigt; er beschwor seinen Vater, den französischen Forde­rungen ungesäumt nachznkommen, den vorliegenden Fall genau zu untersuchen und ihm die Pässe aller in den mecklenburgischen Häfen aus- und einlaufenden Schisse in wöchentlichen Uebersichten abschriftlich zu senden, damit er auf jede Anklage in Paris Rede und Antwort stehen könne. Der Herzog, dem nichts un­gelegener kommen konnte, als gerade jetzt den Argwohn des großen Gewalthabers zu erregen, verfuhr nach diesem Rath. Eine Untersuchung in Wismar stellte aber sehr bald fest, daß die Denunciation falsch und der Racheakt eines fran­zösischen Subalternen War. Die Beweise davon gelangten nach Paris; die dortige Regierung erkannte deren Richtigkeit an, und die üble Stimmung verzog sich. Die französische Besatzung aber blieb vorläufig in Wismar.

Inzwischen waren seit der letzten Unterredung mit dem Kaiser wieder vier­zehn Tage verstrichen. Der Erbprinz conserirte häufig mit Champagny, der nichts thun zu können erklärte und ihn an den Kaiser verwies. Der Fürst- Primas, der zwar wohlwollend, aber augenscheinlich ohne bedeutenden Einfluß war, hatte Paris Anfangs März verlassen, ohne daß die deutschen Angelegen­heiten zur Berathung gekommen wären. Von einer Rheinbundsverfassung, von einem Fürstenrath mit zwei Collegien war keine Rede mehr. Die Aufmerksamkeit Napoleon's war durch das Verhältniß zu England, welches jeder Friedensan­näherung auswich, und die spanischen Wirren vollauf in Anspruch genommen. Am 10. März sprach der Erbprinz den Kaiser beim Lever wieder an und fragte ihn, ob er Befehle wegen der bewußten Angelegenheit gegeben habe.Welche Angelegenheit?" fragte der Kaiser kurz. Da verschiedene Personen in der Nähe standen, sagte der Prinz:Diejenige, wegen deren ich mit Ew. Majestät unlängst zu sprechen die Ehre hatte."

Haben Sie Ihre Angelegenheit mit Herrn von Champagny beendet?"

Noch nicht, ich warte eben auf die Entscheidung Ew. Majestät."

So?!" sagte der Kaiser kurz und ging weiter.

Wieder vergingen mehrere Tage, während welcher der Prinz wiederholt über Unterredungen mit Champagny berichtete. Endlich am 16. März erklärte der Minister, er habe nun den bestimmten Befehl vom Kaiser erhalten, den Vertrag wegen Beitritts zum Rheinbund unverändert in der zuerst befohlenen Form ab­zuschließen. Irgend eine Zusicherung darin auszunehmen, lehne der Kaiser ab. Se. Majestät seien der Meinung, daß bei dem jetzigen Bestände des Landes die Stellung Mecklenburgs in dem fürstlichen Collegio sei. Sie fürchteten, daß, wenn Mecklenburg den großherzoglichen Titel erhalte, andere fürstliche Häuser ihn gleichfalls verlangen würden. Der Herzog von Oldenburg sei eben angekommen und habe gleiche Rechte, weil er auch von alter Abstammung sei. Der Erbprinz erwiderte, er habe soeben selbst den Herzog von Oldenburg gesprochen und dieser ihm versichert, er denke nicht daran, solche Ansprüche zu erheben. Ferner sagte der Minister, er habe im Interesse Mecklenburgs das Beispiel von Würzburg, welches auch nur zweitausend Mann stelle und doch Großherzogthum sei, geltend gemacht. Der Kaiser aber habe entgegnet, daß bei Begründung dieses Staats

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