Die staatliche und sociale Entwickelung Japans in den letzten zehn Jahren.
(> 868 —^ 878 .)
von
^ 8 i L t i e u 8.
(Schluß.)
Die Landschaften.
ls Mittelglied zwischen den Genieinden und dem Kreis sind nach mannigfachem Wechsel seit Beginn dieses Jahres die Landschaften, Kori, — alte geographische Untereintheilungen, die ihre frühere administrative Bedeutung unter der Feudalherrschaft verloren hatten, organisirt worden. Sie umfassen auf dem Lande durchschnittlich etwa sechszig Dörfer mit dreißig bis fünfzigtausend Einwohner. An der Spitze steht der Guntcho, der vom Präfecten ans den Gemeindevorstehern der Landschaft gewählt wird. Er führt die Oberaufsicht über die letzteren und vermittelt ihren Verkehr mit dem Präfeetcn. Er hat den Vorsitz in den monatlichen Versammlungen der Gemeindevorsteher, in denen die Ausgaben der Landschaft während des vergangenen Monats für Verwaltung, Volksschulen und Instandhaltung der Wege geprüft, und die zu deren Deckung erforderlichen Stenerbeiträge der einzelnen Grundeigentümer festgesetzt werden.
Die Kreistage.
Wie schon oben erwähnt worden, find seit Beginn dieses Jahres Landtage organisirt worden, in denen den Kreiseingefessenen über die Verwendung der Kreissteuern — „Mimpi" — eine berathende Stimme gewahrt worden ist. Diese Steuern, welche zur Bestreitung der Kreisausgaben dienen, werden in den Landkreisen fast ausschließlich vom Grund und Boden erhoben und sollen ein halb Procent des Bodenwerthes nicht übersteigen, in Wirklichkeit aber wird diese Grenze nicht eingehalten. Die drei Stadtkreise erheben außer den Grundsteuern, die hier unbedeutend sind, Accisen von Holz, Fischen u. s. w.