laugen Ueberwiegens der Einfuhr über die Ausfuhr alles Metallgeld au dem Lande verschwunden und Papiergeld das einzige Umlaufsmittel ist. D von der Regierung ausgegebene Summe beträgt 120 Millionen, außerdei aber eirculiren noch etwa 40 Millionen Banknoten, wofür Staatspapiere b< der Regierung als Deckung hinterlegt find. Der Umstand, daß Papiergell welches früher Pari und darüber stand, seit einigen Monaten, wahrscheinlü in Folge der inzwischen stattgefnndenen Emission von Banknoten und viel leicht auch wegen des Darniederliegens des Exporthandels, auf 130/g Discont gesunken ist, muß jedenfalls als ein Beweis gelten, daß die Emission da Maß der Erträglichkeit bereits überschritten hat.
Das Verhalten zuin Auslande.
Schon bei der Schilderung der inneren politischen Verhältnisse hatt sich Gelegenheit gefunden, auf die Stellung der Negierung zum Ausland näher einzugehen. Haß gegen die Fremder!, wenn er überhaupt jemal! bestanden hat, ist unter dein Volke nicht mehr vorhanden; keine der bestehender politischen Parteien ist gegen sie gerichtet, Volk und Regierung sind sich viel mehr gleich sehr bewußt, daß ihnen der Verkehr mit dem Auslande bereit! zu einen: dringenden Bedürfniß geworden ist. Nur ein Moment stört dieser Verkehr und muß ihn aus die Tauer ganz unerträglich machen, nämlich de Exterritorialität der im Lande lebenden Ausländer. — Als vor zwanzic Jahren die ersten Vorträge geschlossen wurden, war nur ein beschränkter Verkehr in Aussicht genommen, dem entsprechend die Fremden nur irr gewisser Hafenstädten, innerhalb bestimmter Grenzen wohnen und Handel treibe: durften. Auf diese Voraussetzungen war auch das Privilegium der Exterritorialität gegründet. Aber die politische und sociale Ilmgestaltring, deren Impuls dir Ankunft der Fremden gegeben hatte, hat die Verhältnisse durchweg geändert Zuerst nur gezwungen in den Verkehr mit dem Auslande eintretend, haben Regierung und Volk das Verständniß für denselben jetzt gefunden; sie wünschen ihn soviel als möglich zu entwickeln und die enge Sphäre, worin die Verträge von 1858 ihn gebannt, zu erweitern. Der freie ungehinderte Verkehr mit dem Auslande ist die Bedingung ihrer weiteren Entwickelung geworden. Ileberall aber tritt die Exterritorialität ihren Wünschen hindernd entgegen. Sie macht cs unmöglich, die Fremden, wie es ihr und der Japaner Interesse fordert, in das Innere einzulassen, ihre Capitalieu für Ausbeutung der Bergwerke und des Bodens zu gewinnen, oder ihnen selbst letztere zur Bearbeitung zu überlassen. Diese die volkswirthschaftliche Entwickelung hemmende Wirkung der Exterritorialität wird von den Japanern besonders bitter empfunden; auf der andern Seite muß die Thatsache, daß Staaten, welche ans derselben oder einer noch niederen Stufe der Entwickelung stehen, wie die central- und südamerikanischen Republiken oder sogar die Negerrepublik Hayti, die volle Justizhoheit besitzen, das nationale Bewußtsein stark verletzen. Allerdings