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Ist hiernach die Thatsache unzweifelhaft, dass RSBM einen Commentar zu 1j06 verfasst hat, so ist es doch ein vielfach wiederholter Irrthum, dass die Ergänzung des unvollendet gebliebenen Raschi-Commentars zu 1j06‘) RSBM zum Verfasser habe oder dass dieselbe dem Zj06-Commentar R.. SamverL’s entnommen. sei. Eine Vergleichung mit dem erwähnten Commentar Kara’s führt vielmehr zu dem. überraschenden Ergebnisse, dass eine Menge von Erklärungen in der gedruckten Raschr-Ergänzung fast wörtlich Kara entlehnt sind?); ja dass in Einem der Beispiele eine ähnliche, aber weiter ausgeführte Erklärung Kara’s der entsprechenden und uns zufällig erhaltenen des RSBM vorgezogen worden ist?. Man wäre geneigt, Zunz zuzustimmen, der es für möglich hält, dass Kara Verfasser jener Ergänzung sei*). Hiergegen aber erheben sich neue Bedenken. Es ist nämlich gewiss, dass auch RSBM einen Antheil an jener Ergänzung hat. Einige Erklärungen, die Kara nicht angehören, sind entweder nach Inhalt und Ausdruck R. SamvgL zuzusprechen®) oder, wie Eine derselben, durch. dessen eigne Worte als sein Eigenthum erkennbar®. Ob
r 1) Von 40, 25 an.
?) Nämlich zu 40, 26, 27b, 29, 30;— 41, 2a, 4b, 5, 6, 10—12, 14 b, 15 a—c, 16a, 17a, 18, 21a, 22 a—C, 23, 26; ‚-— 42, 5, 6, 7b; 1Lb, 13,14 b-—d.— Zweifelhaft ist, ob KARA auch ein Zusatz angehöre, der sich in Cod. 5: München zu einer von demselben nicht herrührenden Erklärung zu Zj. 41, 25 findet: MNYJ MM 73727
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Va by bw bunan- Wenigstens ist ihm der Ausdruck MM geläufig, wenn auch allerdings nicht ausschliesslich eigen. RSBM hingegen gehört der Satz mit diesen ihm ganz fremden Ausdrücken(MNDM und WN= dass) keinesfalls an, wie GEIGER in Ker. chem. VIII, 47 irriger Weise behauptet hat.
8) Zu Zj, 41, 26 ist nicht die Erklärung des RSBM(oben S. 14 A. 5), sondern die ähnliche, aber ausführlichere KArRA’s wörtlich aufgenommen, Hiernach ist gleichfalls Gg. in Ker. chem. VIII, 46 zu berichtigen.
4) Z. G. S. 68 f., wiewohl der Ausdruck 13’) 55 11505 jedenfalls nicht als Beweis angeführt werden durfte, da der(minder häufige) Gebrauch sich schon bei RASsCHI(ZUNz, Z. G. 66) und bei RSBM(z. B. zu 1. Mos. 41, 23; 509, 2; 2. Mos. 10,: 14;'.4. Moos.-18,' 19;-.5.. Mos.„32, 24). findet.— Urheber des Ausdrucks ist übrigens MENACHEM im Machberet zu IN I p. 15a; zu 8NTIMIN und DIN p. 17b; zu 5MN p- 21a und Öfters; 1]%3V BD 131779 zu WIN p. 12a und sonst. Den Ausgangspunkt für die Redensart bildet bei MENACHEM die Regel(zu Die 18 b): DM bon 139, der Zusammenhang bestimmt den Sinn der einzelnen Worte,
5) Zu 20040, 31. 32;.41, I5d e,
$) Zu INDMM ZZ. 41 17: MD N MM IND. N‘N 095501105 7700 nz DINDM 132, wozu in Cod. 5 München noch zum Schlusse folgt: WB 72 1770 137779