24
oder zum Nachtheil der Richtigkeit aufweist. Eine solche Erscheinung zeigt schon die Han dschrift selbst, welche die Quelle der ersten Veröffentlichung gewesen ist. Nachdem wir dieselbe, als die Grundlage aller späteren Gestaltung, sowohl hinsichtlich ihrer. äussern. Geschichte als‘ auch der innern ihres Wortlautes einer eingehenden Erörterung und Prüfung unterzogen, wollen wir die erste Ausgabe, auf welche alle spätern gradezu oder auf Umwegen zurückführen, näher kennen lernen, um dann, nach Beurtheilung eines nach der ersten Ausgabe erschienenen Supercommentars und Angabe seines Werthes und seines Einflusses, die nächstfolgenden dr ei Ausgaben mit ihren Eigenheiten und Aenderungen in Betracht zu ziehen, hierauf im Ueberblick die späteren Ausgaben und die verdienten Urheber neuer Besserungsversuche vorzuführen und schliesslich auf die fremden Zuthaten, die sich in den Text eingeschlichen haben, hinzuweisen.
A. Die Handschrift.
Die Handschrift von Pergament in Bogengrösse, welche den Pentateuch-Commentar des R. SamvzeL 8. Mer enthält, gehört zu den kostbarsten Schätzen der Breslauer Seminarbibliothek. Sie ist, so viel wir bis jetzt wissen, die einzige Handschrift dieses vorzüglichen exegetischen Werkes,
I. Wenden wir zuerst der äusseren Geschichte dieser Handschrift unsere Aufmerksamkeit zu, so ist sie selbst ein Denkmal des Missgeschickes, welches gerade diese Arbeit aufs empfindlichste getroffen hat. Unglückliche Zufälle und die sogar an den Büchern jüdischen Geistes und Ursprunges geübte Verfolgung wirkten zusammen, sämmtliche Abschriften dieses Commentars bis auf wenige unvollständige Ueberreste allmählich zu vernichten. Und das Werk der Zerstörung muss eine nicht geringe Zahl getroffen haben. Schon der Name des Verfassers hatte die Aufmerksamkeit Vieler auf seine exegetische Hauptleistung, den Pentateuch-Commentar, gelenkt, und vielseitige Anführungen bestätigen dessen beträchtliche Verbreitung).
1) Zunz, Z. G. 70; Gg, Beitr. S. 30 A. 1..—' Ferner wäre zu nennen JosEPH BECHOR SCHOR, der in seinem Pent,- Commentar zu 2. Mos. 3, 145 6, 13; 14, 25 RSBM namentlich anführt und zu 1.’ Mos. 36, 12; 49, 18. 22. 24; ZU 2, Mos. 15, 6 stillschweigend benutzt; dann ELIESER AUS BEAUGENCY, der zu Zes. 9, 5 ed. Nutt wie etwas Allbekanntes ohne Nennung benutzt, was RSBM zu I. Mos. 41, 45 und zu 4: Mos. 13, 16 über neue Namen beim Eintritt in ein dienstliches Verhältniss bemerkt,