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R. Samuel b. Mëir (Rashbam) als Schrifterklärer / von Dr. David Rosin
Entstehung
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im Raschi-Commentar zum vorletzten WA des fünften Buches Mos.') beginnt und zunächst diesen Commentar bis zum Ende des Pentateuch, dann aber den des RSBM vom zweiten WA des fünften Buches Mos.?) an in ununterbrochener Folge giebt. Am Ende dieses Bestandtheiles und der so vervollständigten Hand­schrift fehlt ein Pergamentblatt, das den Schluss des letztgenannten Commentars enthielt, weshalb denn auch der Pentateuch-Com­mentar des RSBM, wie in seinem Anfange, so auch an seinem Ende lückenhaft erhalten ist®).

2. Wir haben die Lücken gelegentlich bemerkt, die aus der bruchstückartigen Beschaffenheit sich ergeben haben. Als eine Art von Entschädigung bieten der zweite und der vierte Bestand­theil, wie die vorangehende Beschreibung ergeben hat, eine Doppel­abschrift von dem Commentar des RSBM zum zweiten, dritten und vierten Wochenabschnitte des fünften Buches Mos.*). Die Vergleichung derselben gewährt ein erwünschtes Mittel zu gegen­seitiger und sicherer Berichtigung für den vielfach entstellten Wort­laut. Was die Ausgaben betrifft, so folgen sie in ihrer vollstän­digen Abhängigkeit von dem ersten Abdruck in Berlin, gleich diesem, für die genannten Wochenabschnitte derjenigen Abschrift, welche in dem zweiten Bestandtheile der Handschrift enthalten ist. Für die nachfolgenden Wochenabschnitte des /z7/2en Buches Mos. musste freilich der vierte Bestandtheil als die einzige vorhandene Quelle beim Abdrucke benutzt werden.

3. Ueber die früheren Eigenthümer der Handschrift haben wir nur vereinzelte Anhaltspunkte und Nachrichten.- Von den oben bereits bemerkten Angaben®) führt die erste auf das Jahr 1543, die zweite auf 1599. Seit dieser Zeit blieb die Hand­schrift viele Geschlechter hindurch ein Erbstück der Familie WALCH, später WALıcm genannt. Ein späterer Besitzer, dessen Aufschrift blässere Dinte und jüngere Schriftzüge zeigt, nennt auf der ersten Papierseite am Ende der ganzen Handschrift nur seinen Namen

!) Zu 5. Mos. 32, 41 des WA 13NN­

2) jamnanı(5. Mos. 3, 23 ff.) 3) Von der Erklärung zu 5. Mos. 33, 3 ist nur noch der Anfang erhalten, alles

Andere ist mit dem letzten Blatte unserer Hdschr. für uns verloren,

*) 3MmaNı ‚Ip und MN. Wir bezeichnen im Folgenden die gedruckte Ab­schrift des zweiten Bestandtheiles mit Abschr. I, die ungedruckte des vierten Bestand­theiles mit Abschr. II.

5) Sın28 25:4: 6: