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R. Samuel b. Mëir (Rashbam) als Schrifterklärer / von Dr. David Rosin
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faren mit Entschiedenheit zu vertreten. Sehen wir zu, wie er selbst sich diese seine Aufgabe vorgestellt hat.

ı. Zunächst fasste er dieselbe im Verhältniss zu den Leistungen Rascur's auf. Es galt nun, dasjenige, was R. in dieser Hinsicht gewollt hatte, folgerichtig durchzuführen und einen Commentar herzustellen, der mit den damals täglich bemerkbaren Fortschritten der Schrifterklärung im Einklange wäre. Dass R. selbst dieser Aufgabe bei grösserer Musse noch gern genügt hätte, haben wir nach R. Samvzrs ausdrücklichem Zeugniss bereits oben erfahren).

2. Das Schlichte und Einfache in der Erklärung des Schrift­wortes®) ist nach RSBM nicht so leicht zu treffen, als man glauben sollte; es ist deshalb oft genug von den es eifrig Suchenden verfehlt worden. RSBM betrachtet es als seine Aufgabe, das wahrhaft Einfache?) zu suchen, sich hierbei nicht mit der Oberflächlichkeit des ersten Eindruckes zu begnügen, sondern in eingehender Prüfung bis zur Wurzel der Sache und des Wortes*) vorzudringen und so die wirkliche Tiefe des Schriftsinnes®) zu erschliessen. Seine Erfahrung hat ihn vorsichtig gemacht. Es hatten selbst Gleichstrebende versäumt, bis auf den Grund in redlicher Forschung zu gelangen); die schlichten Erklärungen wieder Anderer musste er sogar als Blendwerk und eitlen Tand tadeln).

3. Die Aufgabe des Festhaltens an dem mit Geist und Ver­stand erfassten Wortsinn behielt RSBM fest im Auge, wenn ihm Halachah oder Agadah mit ihren jedem Kundigen geläufigen und gerade in seinem Kreise ausserordentlich angesehenen Deu­tungen entgegentraten und eine klare Auseinandersetzung mit der einfachen Schrifterklärung erheischten. Dem frommen und ge­wissenhaften Gesetzeslehrer konnte es nicht beikommen, die Gel­tung und Wahrheit jener Ueberlieferungen in Frage zu stellen. Zu wiederholten Malen erklärt er feierlich, die Gesetze und Lehren

') S. 69 und A, 1 daselbst. 2) NPD> 101: zu I. Mos. 34, 25; 3. Mos. 11, 3. 3) WIWWB NNDN: zu 3. Mos. 10, 3.

*) DWBM PY: zu I. Mos. 49, 15; 1MIWWB PV: zu 1. Mos. 24, 33; 45, I. 12; 49, 9; zu 2. Mos. 3, 11.22.

| 5) NPD bw BD PO: zu 1. Mos. 37,28; DW. WB PD PP 155m MIND: zu 2; Mos. 35 14 15.

6) Zu 1.;Mos. 37, 2(S. 722. 4).

7) Zu 1. Mos. 45, 28(das.)