das Heiligthum lagerte und dann als sinnliches Zeichen des rein geistigen Gottes über der Lade verblieb!)., Als am achten Tage der Priesterweihe eine Flamme aus dem Allerheiligsten hervorbrach und die auf dem Altare aufgeschichteten Opfergaben vor den Augen des versammelten Volkes entzündete, so war das eben jenes /Sichtbarwerden Gottes, wovon die Schrift bei dieser Gelegenheit spricht”). Kurz, es ist Nichts ausser dem sinnlichen Zeichen der Nähe Gottes wahrnehmbar, weil Gott über alle Körperlichkeit erhaben bleibt.
2. Auch die Allwissenheit Gottes unterliegt einer Beschränkung nicht.
a) Wie RSBM einem Widerspruch begegnet ist, indem er die Prüfung des menschlichen Verhaltens durch Gott nach der gewöhnlichen Auffassung vermittelst einer neuen Erklärung wegdeutete, haben wir bereits oben gesehen).
b) Wenn Gott dennoch in der Erzählung von der verlangten und dann abgelehnten Opferung Isaaks die Worte spricht:«Denn nun weiss ich, dass Du gottesfürchtig‘ bist», so drückt das nicht einen etwaigen Zuwachs an Wissen in Gott aus, sondern bedeutet nach RSBM*%): Jetzt sehe ich(es als Thatsache) und ist es demnach aller Welt kund geworden, dass Du gottesfürchtig bist.
c) Moseh’s Einwand, das Volk werde nicht im Stande sein, auf den Berg Sinai nach geschehener Abgrenzung‘ Zu steigen, könne, meint RSBM’), nicht den Sinn haben, als ob Moseh Gott auf etwas Ihm Unbekanntes habe aufmerksam machen wollen, sondern habe einen andern Sinn.— Dasselbe bemerkt er zu einer ähnlichen Stelle®).
d) Dass aber nach den wiederholten Aeusserungen der Schrift das Gedächtniss Israels vor Gott durch Einsetzungen und Handlungen erhalten oder erweckt werden soll, fand R. SAMUEL so wenig im Widerspruch mit der Fülle göttlichen Wissens wie die Hoffnung gnadenreicher Erhörung und Wirkung, welche das religiöse Bewusstsein ohne Anstoss den Worten der Andacht beimisst. Er trägt daher kein Bedenken, jene Gedächtnisserregung
1) Zu 2. Mos. 40, 35. 10, 1; 2.
2) Zu 2. Mos. 29, 43(S. 40 A. 3); ZU 3. Mosi. 9,14: 23: 245 4) Zu 1. Mos. 22, 12, 6) Zu 4. Mos. 11, 21.
3) S. 109 /Nr. I. 5) Zu 2. Mos. 19, 23.