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R. Samuel b. Mëir (Rashbam) als Schrifterklärer / von Dr. David Rosin
Entstehung
Seite
123
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5. Die mit dem ehemaligen Heiligthume und Gottesdienste zusammenhängenden Reinheitsgesetze lässt RSBM ohne Ver­mittelung, bis auf einen räthselhaft scheinenden Nebenumstand, den er einfach zu begründen sucht).

6. Einen praktischen Gesichtspunkt macht er für das Verbot unreiner Thiere zur Speise geltend. Diese Thiere, sagt er®), sind in der That widerwärtig, schädigen und erhitzen den Leib, wie erfahrene Aerzte bestätigen, und darum sind sie eben«unrein» genannt worden. Das Bedecken des Blutes aber beim Schlachten von Wild und Vögeln sollte nur dazu dienen, es für den gesetzlich verbotenen Genuss unbrauchbar zu machen).

7. Ebenso praktisch sind die zum Rechtsgebiete gehörigen Bestimmungen des Gesetzes nach seiner Auffassung. Warum soll, hatte schon ein alter Lehrer gefragt), der im Dienste gern ver­bleibende hebräische Knecht gerade an Thür und Pfosten das Zeichen bleibender Hörigkeit(2. Mos. 21, 6) empfangen? RSBM antwortet einfach, weil Thür und Pfosten der Ort der Oeffentlichkeit am Hause sind und ausserdem zur vorübergehenden sinnbildlichen Befestigung des(nur dem Hause dienstbaren) Ohres sich am ehesten eignen, weil sie von. Holz sind®. Warum soll der Dieb nach biblischem Ge­setze das geschlachtete. oder verkaufte Rind fünffach, das Kleinvieh aber in gleichem Falle nur vierfach ersetzen? RSBM antwortet®) mit einer. schon von den Alten) ausgesprochenen Begründung: Den Ochsen, den er zugleich der Feldarbeit seines Herrn entzogen hat, soll. er. fünffach ersetzen, um den Eigenthümer auch dafür schadlos zu. halten.. Selbständig erklärt und begründet RSBM die zwei Vorschriften über. die Verantwortlichkeit für Verlust bei der Aufbewahrung von Geräthschaften oder Vieh®). Endlich fasst er, ‚schwerlich richtig, ‚das angeordnete Ausziehen. des Schuhes,

1) Zu 3. Mos. 11,34 über die durch Benetzung mit Flüssigkeiten eintretende glichkeit. der Nahrungsmittel für eine übertragene Unreinheit.

3) Zu 3: Moos. IT; 3(851 A 5). 8) Zu 3. Moos: 17, 13:

4) R.Sımon, Sohn des R. JEHUDA Hanassı in Kidd. 22 b.

Empfän

5) Zu 2. Mos. 21, 6. 8) Zu 2. Mos. 21, 37.

7) Mech. z. St. u. Bab. X. 79 b. VA

8). Zu 2. Mos. 22, 6 Hdschr.(ob. S. 41 A. ı): IN 505 1 28 UN m 2 13900 Ya ABO MDDNI A230 DM(1. D8)IN DB 8 MB+ IM DVS IM W3 M3WNI ID". 8 7 711 BD. N)(1... 3242) AO Dx nn Im 37"na MINI WIE NPD 2 AD 92. DW DW IWW an Da bubuya pw 0722 IN ADD Pu. S. W. wie in den Ausgaben,

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