1. Die Abstammung.
l. Die Abstammung.
Der Sachverständige kann von vornherein nicht daran zweifeln, dass ein Mensch wie Nietzsche erblich belastet sei, aus einer Familie stamme, in der Nervenkrankheiten vorgekommen sind. Es genügt zur Diagnose der Entartung die Untersuchung des Individuum, und auch dann, wenn die Nachforschungen nach den Angehörigen nichts Positives ergeben sollten, wäre der Schluss von der abnormen Beschaffenheit des Erzeugten auf die abnorme Beschaffenheit der Erzeuger unbedenklich; man müsste dann einfach annehmen, dass die Nachforschungen unrichtige oder unvollständige Ergebnisse geliefert hätten. Wenn man eine gefüllte Blume findet, so weiss. man, dass sie nicht von einem wildwachsenden Strauche stammt, ebenso kann der eigenartige Nietzsche nicht von Normalmenschen stammen.
Nachforschungen nach der Gesundheit der Vorfahren haben gewöhnlich grosse Schwierigkeiten, weil Nichtwissen und Nichtwollen der Familien sie erschwert. Wenn man bedenkt, wie auch heute ein richtiges Urtheil über die nicht allzu groben Abweichungen von U Norm nur Wenigen gegeben ist, so wird man von