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Die Entstehungsgeschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte — Grundlage ihrer aktuellen Bedeutung
Die Entstehungsgeschichte der Allgemeinen Erklärung ist nicht nur von rechtsgeschichtlichem Interesse, sondern gewinnt konkrete Bedeutung bei der Anwendung nationalen oder internationalen Rechts.
Die Einwirkung der AEMR auf das nationale Recht zeigt sich in ihrer Vorbildwirkung für das Grundgesetz und ihre Beziehung zum Menschenwürdebegriff der Verfassung. Art. 1 GG verpflichtet die öffentliche Gewalt auf Menschenwürde und Menschenrechte. Durch die rechtliche Verpflichtung des Staates, zur Verwirklichung der Menschenrechte weltweit beizutragen, öffnet sich die Verfassung für die internationale Menschenrechtsdiskussion. Praktische Bedeutung gewinnt die AEMR daher unmittelbar bei der Auslegung der Grundrechte.
Die AEMR beeinflußt aber auch die Auslegung internationalen Rechts. Sie ist in verschiedenen internationalen und regionalen völkerrechtlichen Verträgen, denen in Deutschland der Rang einfachen Bundesrechts zukommt, in konkrete Staatenverpflichtungen umgesetzt worden.
Die Entstehungsgeschichte der AEMR begründet bei der Anwendung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften somit neue Argumentationsmöglichkeiten, die zu nutzen sind. Außerdem ermöglicht sie ein tieferes Verständnis für die aktuellen Entwicklungen und beste