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"Menschenrechte für alle" : 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : Begleitheft zur Ausstellung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Kunst der Universität Potsdam / unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
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Internationaler Menschenrechtsschutz Ergänzung zum nationalen Grundrechtsschutz

Ziel des internationalen Menschenrechtsschutzes ist es, Ga­rantien zusätzlich zur nationalen Rechtsordnung zu bie­ten. Dies geschieht, indem den Staaten eine völkerrechtli­che Verpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten der ihrer jeweiligen Hoheitsgewalt unterworfenen Menschen auferlegt wird. Deren Bedeu­tung liegt darin, daß auf diese Weise das Verhältnis zwi­schen Staat und Bürger nach außen geöffnet wird. Die innerstaatlich bestehenden Rechte werden materiell­rechtlich und durch besondere Schutzverfahren ergänzt. So können- im einzelnen abhängig von der konkreten Ausgestaltung- andere Staaten oder betroffene Individu­en selbst Menschenrechtsverletzungen vor internationale Kontrollgremien bringen. Die Ausgestaltung der mate­riellen Garantien erfolgt überwiegend mit Hilfe wirksa­mer Durchsetzungsmechanismen, die von speziellen Gremien überwacht werden.

Bei dem eben Gesagten handelt es sich um ein noch jun­ges Phänomen des Völkerrechts. Während der Periode des klassischen Völkerrechts handelte es sich um ein zwi­schenstaatliches Koordinationsrecht, das die elementaren Regeln des Verkehrs zwischen gleichberechtigten und souveränen Staaten bestimmte. Als Völkerrechtssubjekte waren- von historisch bedingten Ausnahmen wie dem Heiligen Stuhl oder dem souveränen Malteser­Ritterorden abgesehen- nur Staaten anerkannt. Konse­