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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte — ein Ideal für alle Völker und Nationen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 ist ausweislich ihrer Präambel ein „von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal“. Ihr Bekenntnis zu„unveräußerlichen“ Menschenrechten knüpft an naturrechtliche Vorstellungen in der Tradition der westlichen Demokratien an, die davon ausgehen, daß es vorstaatliche Menschenrechte gibt, die nicht erst durch die Staatsgewalt geschaffen werden, sondern zu denen sich diese lediglich „bekennen“ kann. Menschenrechte bestehen unabhängig von jeder Positivierung durch eine von Menschen geschaffene Rechtsordnung.
Ausgangspunkt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Ursprung der in ihr niedergelegten Rechte ist die Würde des Menschen. Die Präambel hebt an mit dem Hinweis auf die„Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde“. Art. 1 Satz 1 bekräftigt, daß alle Menschen„frei und gleich an Würde“ geboren sind. Die menschliche Würde ist die Wurzel, der Grund der Freiheit. Nur durch Freiheit kann der Mensch sich selbst und sein Schicksal eigenverantwortlich bestimmen. Wenn jedem Menschen kraft seiner Würde Freiheit zukommt, dann ist dies eine je gleiche Freiheit. Daraus wird deutlich, daß sowohl Freiheitsrechte als auch Gleichheitsrechte in der Menschenwürde begründet sind. Es handelt sich bei den