Druckschrift 
"Menschenrechte für alle" : 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : Begleitheft zur Ausstellung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Kunst der Universität Potsdam / unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen

20

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ein Ideal für alle Völker und Nationen

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Gene­ralversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 ist ausweislich ihrer Präambel ein von allen Völkern und Nationen zu erreichendes ge­meinsames Ideal. Ihr Bekenntnis zuunveräußerlichen Menschenrechten knüpft an naturrechtliche Vorstellun­gen in der Tradition der westlichen Demokratien an, die davon ausgehen, daß es vorstaatliche Menschenrechte gibt, die nicht erst durch die Staatsgewalt geschaffen werden, sondern zu denen sich diese lediglich bekennen kann. Menschenrechte bestehen unabhängig von jeder Positivierung durch eine von Menschen ge­schaffene Rechtsordnung.

Ausgangspunkt der Allgemeinen Erklärung der Men­schenrechte und Ursprung der in ihr niedergelegten Rechte ist die Würde des Menschen. Die Präambel hebt an mit dem Hinweis auf dieAnerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde. Art. 1 Satz 1 bekräftigt, daß alle Menschenfrei und gleich an Würde geboren sind. Die menschliche Würde ist die Wurzel, der Grund der Freiheit. Nur durch Freiheit kann der Mensch sich selbst und sein Schicksal eigenverantwortlich bestimmen. Wenn jedem Menschen kraft seiner Würde Freiheit zukommt, dann ist dies eine je gleiche Freiheit. Daraus wird deutlich, daß sowohl Freiheitsrechte als auch Gleichheitsrechte in der Men­schenwürde begründet sind. Es handelt sich bei den