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Menschenrechtsverbürgungen der Allgemeinen Erklärung um Rechte, die dem einzelnen einen Anspruch gegen den Staat auf Unterlassung von Eingriffen in die Freiheit und Gleichheit der Bürger geben wollen. Die Deklaration geht jedoch noch darüber hinaus, indem sie auch politische und demokratische Mitwirkungsrechte des einzelnen sowie soziale und kulturelle Rechte formuliert.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, als gemeinsames Ideal aller Völker und Nationen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet, erhebt ausdrücklich einen Universalitätsanspruch. Universalität ist dabei im doppelten Sinn gemeint. Einerseits soll jede Obrigkeit diese Rechte achten, andererseits sollen aber auch alle Menschen in den Genuß der gleichen Rechte kommen, und zwar ohne Unterscheidung„nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder‘sonstigen Umständen“. Wären Inhalt und Geltung der Menschenrechte, wie relativierend behauptet wird, einzig vom kulturellen Standort abhängig, käme dies einer Aufgabe des Begriffs der Menschenrechte gleich. Denn Menschenrechte sind gerade solche Rechte, die von ihrem Anspruch her für alle Menschen unabhängig von ihren jeweiligen Rechts- und Moralsystemen gelten sollen und die ihre Begründung in der Würde des Menschen finden. Diese Tatsache schließt kulturell oder religiös oder ideologisch inspirierte Auslegungen menschenrechtlicher Bestim