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"Menschenrechte für alle" : 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : Begleitheft zur Ausstellung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Kunst der Universität Potsdam / unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
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Menschenrechtsverbürgungen der Allgemeinen Erklä­rung um Rechte, die dem einzelnen einen Anspruch ge­gen den Staat auf Unterlassung von Eingriffen in die Freiheit und Gleichheit der Bürger geben wollen. Die Deklaration geht jedoch noch darüber hinaus, indem sie auch politische und demokratische Mitwirkungsrechte des einzelnen sowie soziale und kulturelle Rechte formu­liert.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, als ge­meinsames Ideal aller Völker und Nationen von der Ge­neralversammlung der Vereinten Nationen verkündet, erhebt ausdrücklich einen Universalitätsanspruch. Uni­versalität ist dabei im doppelten Sinn gemeint. Einerseits soll jede Obrigkeit diese Rechte achten, andererseits sol­len aber auch alle Menschen in den Genuß der gleichen Rechte kommen, und zwar ohne Unterscheidungnach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt odersonstigen Um­ständen. Wären Inhalt und Geltung der Menschenrech­te, wie relativierend behauptet wird, einzig vom kulturel­len Standort abhängig, käme dies einer Aufgabe des Be­griffs der Menschenrechte gleich. Denn Menschenrechte sind gerade solche Rechte, die von ihrem Anspruch her für alle Menschen unabhängig von ihren jeweiligen Rechts- und Moralsystemen gelten sollen und die ihre Begründung in der Würde des Menschen finden. Diese Tatsache schließt kulturell oder religiös oder ideologisch inspirierte Auslegungen menschenrechtlicher Bestim­