Druckschrift 
"Menschenrechte für alle" : 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : Begleitheft zur Ausstellung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Kunst der Universität Potsdam / unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
Entstehung
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Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Artikel 20

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.

(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

(1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der Öf­fentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen.

(2) Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Au­torität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Aus­druck kommen.

Artikel 22

Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch inner­staatliche Maßnahmen und internationale Zusammenar­beit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuß der für seine Wür­de und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit un