Druckschrift 
"Menschenrechte für alle" : 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : Begleitheft zur Ausstellung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Kunst der Universität Potsdam / unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
Entstehung
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entbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.

Artikel 23

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Be­rufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeits­bedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.

(2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Be­handlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

(3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf ange­messene und befriedigende Entlohnung, die ihm und sei­ner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere sozia­le Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.

(4) Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Inter­essen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizu­treten.

Artikel 24

Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub.

Artikel 25

(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefin­den, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztli­che Betreuung und der notwendigen Leistungen der so­zialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht auf Si­