Erzeugnis war auch an Festigkeit und Klang vortrefflich und im Material so dicht, {laß man Stücke davon als Feuerstein gebrauchen konnte.
In unserem Dorf, seit Urzeiten ein Kätner-, Fischer- und Schifferdorf, findet man bei einzelnen Familien noch andere Andenken in Keramik, insbesondere die Hamburger Tasse, den Außiger Pott und hin und wieder die eisenrot bemalte Tasse, eine Besonderheit der Berliner Manufaktur. Porzellan war ein begehrtes Mitbringsel der weit in Deutschland herumkommenden Schiffer.
Das Handwerk des Töpfermeisters ist heute in unserem Dorfe ausgestorben. Daß dieses Gewerbe vor hundert Jahren und früher in Blüte stand, konnte ich auch aus den Worten der alten Frau Dräger entnehmen, die mir sagte: „As ick mütt mien Mudder up’n Diek güng un ant Bolk’s Eik’n körn, meint se, — hier stünn früher de Pöttermöll.“
OTTO HELLMANN
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Die Untertanenverhältnisse, Hofdienste und Abgaben
Das „im Departement der Königlichen Regierung zu Potsdam Westprieg- nitzschen Kreises gelegene Dorf Dergenthin“ bestand um 1800 aus einem Rittergute, einer Pfarre und Kirche, einer Schule, 3 Dreihüfnergütern, 12 Zweihüfnerhöfen, 2 Kossathenhöfen und 7 Käthnerstellen.
Die rechtlichen Verhältnisse der Dergenthiner Bauern waren sehr uneinheitlich. Sie waren Untertanen verschiedener Grundherren. So unterstanden nach einem Protokoll aus dem Jahre 1822 1 ) 1 Dreihüfner, 3 Zweihüfner, 1 Kossathe, 2 Käthner als Untertanen der Perlebergschen Kämmerei, 1 Dreihüfner und 1 Zweihüfner der Gerichtsbarkeit des von Bredow- schen Patrimonialgerichts zu Laaslich, 1 Dreihüfner, 4 Zweihüfner, 1 Kossathe, 5 Käthner der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herrn von Platen zu Kuhwinkel, 2 Zweihüfner gehörten zur Pfarre Sükow und nur 1 Zjvei- hüfner unterstand der Gerichtsbarkeit des Rittergutes in Dergenthin.
1 Zweihüfnerhof befand sich ferner im Besitz des Dergenthiner Gutes. Zu den Untertanen des Rittergutes Dergenthin zählten außer dem genannten
i) Urkunde im Privatbesitz
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