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„verpflichtet, der Kämmerei zu Perleberg jährlich ein gewisses Dienstgeld, nach Abzug eines gewissen Speisegeldes, wozu die Kämmerei verpflichtet war, und 9 Gespanntage zu leisten, wogegen . . die übrigen Besitzer (1 Kossäte und 2 Kätner) verpflichtet waren . . ebenfalls ein gewisses Dienstgeld zu entrichten und Dienste mit der Hand zu leisten, für welche letzteren jedoch in letzter Zeit gleichfalls eine bestimmte Geldvergütung entrichtet ist.
Außerdem beanspruchte der Magistrat zu Perleberg von jedem der zu 1—4 Genannten (4 Vollbauern) bei Ausbruch eines Feuers in der Stadt Perleberg, die Gestellung eines 4-spännigen Wagens, um darauf erforderlichen Falls die Rathaus-Registratur zu retten.“ 13 )
Die Ablösung der Dienstverpflichtungen
Das Edikt des Freiherrn vom Stein vom Jahre 1807 „den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend“ brachte den Bauern nur die persönliche Freiheit und das Recht der Freizügigkeit. Die Hand- und Spanndienste und sonstigen Abgaben blieben aber noch weiterhin bestehen. Nach einer Verordnung des Staatsministers von Hardenberg aus dem Jahre 1811 durften sich die Bauern mit Erlaubnis ihrer Gutherren durch Abtretung von einem Drittel ihres Besitzes oder durch eine hohe Geldabgabe freikaufen.
Die oben verzeichneten Hofdienste des Bauern Hecht in Dergenthin blieben noch bis zum Jahre 1829 bestehen und wurden im Jahre 1835 durch einen mit den Rittergutsbesitzern von Platen in Kuhwinkel abgeschlossenen Ablösungsrezeß in eine Hypothek von 800 Talern umgewandelt, die von Johanni (24. Juni) 1829 an gerechnet mit 4 % zu verzinsen war. Eine wie große Belastung 800 Taler in damaliger Zeit darstellten, ist aus folgenden Angaben zu ermessen.
In dem Hof brief aus dem Jahre 1790 wird der Wert einer Kuh mit 10 Talern angegeben; 1853 wird bei einer Erbauseihandersetzung als Gegenwert für eine Kuh der Betrag von 15 Talern eingesetzt.
Die jährlichen Zinsen der Hypothek ( = 32 Taler) entsprachen also einem Wert von zwei guten Kühen.
Die Löschung der zugunsten der Rittergutsbesitzer von Platen eingetragenen Hypothek erfolgte erst im Jahre 1857. Im Jahre 1845 war die Hälfte der Hypothek durch Verkauf einer Wiese auf der Kuhwinkelschen Feldmark durch den damaligen Besitzer Hartwig Joachim Hecht „an den Ritter-
13) Rezeß über die Ablösung der für die Kämmerei zu Perleberg auf den Grundstücken ... zu Dergenthin lastenden Reailasten vom 6. 10. 1855, Urkunde im Besitz der Gemeinde Dergenthin
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