steht fest, daß im Jahre 1684 nach den Angaben im Landbuch von Berghaus
Rosenhagen mit dem Dorf Lübzow, Wothike,
Mesendorf mit dem Dorf Motterich, Quitzow,
Demerthin, Dergenthin mit den Dörfern Sükow,
Gantikow, Bentwich, Groß-Linde, Schönefeld
Mechow mit dem Dorf Bork, und Below
ihr Eigentum waren.
50 Jahre später, 1733, war Hans Albrecht von Platen Herr über 97 Untertanen in 16 Dörfern der näheren und weiteren Umgebung von Mesendorf. Am 28. Oktober 1733 mußten alle ihm untertänigen Bauern zu ihm kommen und schwören, daß sie die Dienste, Pächte und alle anderen Gebührnisse treulich und gehörig leisten, tun und abgeben und sich in allen Stücken so verhalten werden, wie es einem treuen und gehorsamen Unter-
tanen gebühret. Von den Bauern aus
Untertanen, die
zu erscheinen
hatten, waren
Mesendorf
8
Müggendorf
4
Groß-W oltersdorf
6
Bentwisch
7
Groß-Gottschow
4
Mottrich
6
Groß-Linde
8
Quitzow
3
Buchholz
1
Guhlsdorf
2
Jagel
4
Jakobsdorf
4
Cumlosen
11
Kreutzburg
9
Lütkenwisch
6
Barenthin
14
Ihr Eigentum war nur ihre persönliche Habe. Acker, Wald, Wiese, Haus und Hof waren Besitz des Feudalherren und mit dem Hofgewehr dem Bauern als Lehen gegeben.
Nur die wichtigsten Stücke des Hofgewehrs, die in einem alten Schönhagener Hofbrief eines Dreiviertelhüfners aufgezählt sind, wollen wir hier
nennen. Es sind an Vieh:
4 Kühe,
3
Gänse
2 Pferde
1
Gänserich
1 Zuchtsau,
8
Hühner
1 Schlachtschwein
1
Hahn,
4 Schafe
an Wirtschaftsgeräten:
1 weiter Wagen,
1
Beil,
1 enger Wagen,
1
Radehacke,
1 Pflug mit Zubehör,
2
Bohrer,
4 Eggen,
4
Sielen,
2 Heugabeln,
6
Kornsäcke und
2 Mistforken,
4
Futtersäcke.
373