Heft 
(1957) 12
Seite
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steht fest, daß im Jahre 1684 nach den Angaben im Landbuch von Berg­haus

Rosenhagen mit dem Dorf Lübzow, Wothike,

Mesendorf mit dem Dorf Motterich, Quitzow,

Demerthin, Dergenthin mit den Dörfern Sükow,

Gantikow, Bentwich, Groß-Linde, Schönefeld

Mechow mit dem Dorf Bork, und Below

ihr Eigentum waren.

50 Jahre später, 1733, war Hans Albrecht von Platen Herr über 97 Unter­tanen in 16 Dörfern der näheren und weiteren Umgebung von Mesendorf. Am 28. Oktober 1733 mußten alle ihm untertänigen Bauern zu ihm kom­men und schwören, daß sie die Dienste, Pächte und alle anderen Gebühr­nisse treulich und gehörig leisten, tun und abgeben und sich in allen Stücken so verhalten werden, wie es einem treuen und gehorsamen Unter-

tanen gebühret. Von den Bauern aus

Untertanen, die

zu erscheinen

hatten, waren

Mesendorf

8

Müggendorf

4

Groß-W oltersdorf

6

Bentwisch

7

Groß-Gottschow

4

Mottrich

6

Groß-Linde

8

Quitzow

3

Buchholz

1

Guhlsdorf

2

Jagel

4

Jakobsdorf

4

Cumlosen

11

Kreutzburg

9

Lütkenwisch

6

Barenthin

14

Ihr Eigentum war nur ihre persönliche Habe. Acker, Wald, Wiese, Haus und Hof waren Besitz des Feudalherren und mit dem Hofgewehr dem Bauern als Lehen gegeben.

Nur die wichtigsten Stücke des Hofgewehrs, die in einem alten Schön­hagener Hofbrief eines Dreiviertelhüfners aufgezählt sind, wollen wir hier

nennen. Es sind an Vieh:

4 Kühe,

3

Gänse

2 Pferde

1

Gänserich

1 Zuchtsau,

8

Hühner

1 Schlachtschwein

1

Hahn,

4 Schafe

an Wirtschaftsgeräten:

1 weiter Wagen,

1

Beil,

1 enger Wagen,

1

Radehacke,

1 Pflug mit Zubehör,

2

Bohrer,

4 Eggen,

4

Sielen,

2 Heugabeln,

6

Kornsäcke und

2 Mistforken,

4

Futtersäcke.

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