Heft 
(1957) 12
Seite
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Ferner werden genannt: 1 Tisch in der Stube und 2 Banken, 1 Backtrog, Messer, Eimer, Tassen, Schüsseln, Teller und Sensen. Alle Sachen waren bei heiratunfreiem Erbbesitz dem Hoferben oder sonst dem Lehnsnach­folger kostenlos und in gutem Zustand, da sie ja dem Lehnsherrn ge­hörten, zu übergeben. Über die Dienste und Abgaben, die solch ein Bauer dem Lehnsherrn schuldig war, berichtet uns eine Akte vom 27. August 1812 aus Anlaß der Ablösung von 4 Vettiner Bauern aus der Gutsuntertänig­keit des Rittergutes Krams. In ihr heißt es:

1. jeder Bauer diene wöchentlich 2 Tage mit dem Gespann mit 4 Pfer­den und 2 Personen, * .

2. müßten alle 4 den Roggen durch einen Mäher und Binder abbringen lassen, wobei sie das Mittagbrot und das nötige Getränk erhielten,

3. müßten sie in den übrigen 5 Erntewochen wöchentlich einen doppel­ten Handtag und 3 einzelne Handtage bei eigener Kost leisten,

4. müßten sie jährlich 15 Beitage- mit der Hand tun, wobei sie des Mittages gespeist werden, _

5. müßten sie unbestimmte Baudienste leisten,

6. müßte jeder von ihnen jährlich 2 Scheffel rauhen Hafer, (1 Scheffel etwa 55 Liter), eine Gans, einen Hahn undZehnt entrichten, auch 4 Pfund Hede spinnen.

Sollte wider Verhoffen an dieser Angabe noch etwas fehlen, so behalte

er sich vor, dieses künftig nun noch nachzuholen.

In Mesendorf und allen anderen feudalen Besitzungen in der Mark werden die Dienste- Abgaben und Leistungen der gutsuntertänigen Bauern und das Maß der Ausbeutung und Unterdrückung kaum kleiner gewesen sein. Un- eingerechnet dieser Bürde von Frondiensten sind die oft 20 und mehr kilometerweiten An- und Abmarschwege und der Ausfall von Arbeitszeit infolge schlechter Wetterverhältnisse. Die Zeit, die einem solchen Lehns­bauern für die Bestellung, Pflege und Ernte auf der von ihm bewirt­schafteten Feldmark verblieb, war gering, in den Nächten, an Sonn- und Feiertagen quälte er sich mit seiner Familie und den hungrigen, abgema­gerten und müden Pferden für einen geringen Ertrag. Die Bergung der eigenen Ernte konnte erst nach dem Herrendienst erfolgen, so daß die Witterung oft noch einen großen Teil der Ernte vernichtete. Bei oder schon vor Sonnenaufgang befand sich der Lehnsbauer bereits wieder auf dem stundenlangen Marsch zum Herrensitz. Es ist deshalb nicht verwun­derlich, daß uns die persönliche Habe eines solchen Lehnsbauern Auf­schluß über seine Not und sein jämmerliches Leben gibt. Der gesamte Nachlaß des im Jahre 1806 verstorbenen Dreiviertelhüfners Schmidt aus Schönhagen betrug 39 Taler 18 Neugroschen einschließlich 2 Stärken und

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