„1- Jeder Untertan im Staate muß Hofdienste leisten, sofern ihm nicht besondere Verträge davon entbinden.
2. Eine Verjährung liegt nicht vor, da Verklagte hin und wieder Mist-, Holz- und Erdfuhren leisteten und solches, wie sie angeben, aus Zwang geschehen sei, von ihnen nicht begründet werden kann.
3. Das Quittungsbuch, wonach Verklagte seit 1702 immer nur 15 Rthlr. zahlten, spricht sie vom Naturaldienst nicht frei.
Das Clausiussche Gericht zu Bückwitz gez. Jahn als hiesiger Richter.“
In dem nun folgenden Prozeß stellten die Verklagten Deputierte auf, und zwar waren von der Gemeinde die Schöffen Kiesel und Henning und außerdem von den Bauern Haase und Schmidt ausersehen. Clausius erkannte sofort und mehr als die Bückwitzer den Ernst der Lage. Und weil eine zwangsweise Enteignung aller Bauern, so folgerte er, wohl aussichtslos erschien, so richtete er seine Klage nunmehr nur gegen die vier Bevollmächtigten. Er behauptete alsdann, daß die Domänenkammer bereits zwei Entscheidungen getroffen hätte, die als Rechtsspruch letzter Instanz gelten mußten. Ein Anrufen eines höheren Gerichts wäre unzulässig. Clausius hatte es verstanden, die Bauern einzuschüchtem. Unter dieser Voraussetzung beantragte er, daß die ungehorsamen Bauern Kiesel, Henning, Haase und Schmidt von ihren Höfen geworfen und „solche mit ruhigen und folgsamen Wirten besetzt werden möchten“. Und die Domänenkammer stimmte einer Exmission zu, „insofern nicht die Widerspenstigen dem p. Clausius den schuldigen Gehorsam angeloben würden.“
Gab es in Preußen noch ein Recht für die Bauern? Die Bückwitzer in der Mehrheit glaubten nicht mehr daran. Sie sahen ihre Ohnmacht dem Gutsbesitzer gegenüber ein, wurden kleinlaut und beugten sich schweren Herzens. An einem der nächsten Tage schlichen 12 Bauern und der Schmied gebückt und zerschlagen zum Gutshof. Sie baten bei ihrem ärgsten Feind kniefällig um Verzeihung, versprachen von nun ab untertänig und gehorsam zu sein und leisteten den Untertaneneid. Der verklagte Friedrich Henning gehörte gleichfalls zu den reumütigen Sündern. Nur Christian Schmidt, Andreas Haase und Gottfried Kiesel blieben fest und bei ihrer Weigerung. Niemals würden sie bei Clausius zu Kreuze kriechen. Sie verlangten ihr Recht und bestanden auf ihre Freiheit. Aber Amtsrat Clausius redete keine leeren Worte. Und so nahm das Verhängnis seinen Lauf.
Fortsetzung folgt
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