„Sind euch mit Gnaden gewogen“, so hatte ihnen ihr König geschrieben. Die Bückwitzer wollten sich daher zunächst nicht davon überzeugen lassen, daß ihr König sie im Stiche ließ und dem Gutsherrn auslieferte. Deshalb fruchtete auch die Resolution der Domänenkammer nicht. Zwar, forderte Clausius die Gemeinde erneut zum Hofdienst auf, doch nichts erfolgte, und nicht einer der Untertanen fand sich auf dem Gutshofe ein. Nochmals stellten die Bauern ihr Verlangen, der Gutsherr solle ihnen zunächst schriftlich erklären, daß er der Gemeinde nicht mehr Lasten auferlegen wolle, als sie bisher getragen. Doch wieder lehnte Clausius diese Forderung grundsätzlich ab.
Zur gleichen Zeit führten die Bauern eine Klage gegen den Amtsrat Clausius wegen Wegnahme der 43 Morgen großen Neustädter Schloßwiese, die seit Jahrhunderten in Ermangelung eigenen Futters von den Bückwitzern genutzt wurde. Zuerst erhöhte Clausius bei jedem Benutzer den Wiesenzins um 6 Rthlr. jährlich. Alsdann, nachdem sich die Spannungen in Bück- witz steigerten, beschlagnahmte er die gesamte Niederungsfläche und verlangte, die Bauern sollten zunächst den Nachweis zur Benutzung der Wiesen erbringen. Das konnten sie natürlich nicht, da das Mähen und Heuen auf diesen Wiesen im Laufe der Zeit zum Gewohnheitsrecht geworden war. Das Gras veräußerte Clausius nunmehr an Wusterhausener und Neustädter Ackerbürger. Selbst für schweres Geld konnten die Bückwitzer keinen Ersatz für diesen Ausfall erhalten. Dieser Prozeß verlief im Sande.
Die Stimmung im Dorf war zur Siedehitze angewachsen. Überall auf den Höfen fanden sich Gruppen, die eifrig diskutierten und die Lage hin und her erwogen. Schon waren Hitzköpfe aufeinander geraten, es kam zu Schlägereien zwischen Bauern und Gutsknechten. Vier junge Leute wurden vom Gerichtsdiener aufgegriffen und in das Blockhaus gesperrt. Christian Schmidt und Andreas Haase beschwerten sich wegen ungebührlicher Mißhandlung und Carmission (Züchtigung). Von jedem Bauern wurden fast 2 Rthlr. Gebühren eingetrieben. Das Weinen der Frauen und Kinder hierüber, so wird überliefert, war unbeschreiblich. Noch gab es keinen Zwiespalt unter den Bauern. Justizrat Jahn meinte jedoch, bevor nicht die Aufwiegler Gottfried Kiesel, Gottfried Schmidt und Joachim Henning ins Gewahrsam gebracht wären, würde es im Dorf zu keiner Ruhe kommen.
Doch wozu bestand das Patrimonialgericht? Clausius verklagte nunmehr die Gemeinde bei seinem Gericht. Und der von ihm ernannte Richter, Justizrat Jahn, brachte ein Erkenntnis heraus, das am 15. August 1789 zur Veröffentlichung kam und dahin lautete, daß — wie nicht anders zu erwarten — die verklagte Partei schuldig wäre. Jeder Untertan hätte dem Kläger jährlich 104 Gespanntage und 70 Handtage zu leisten, und die Gemeinde hätte auch die Prozeßkosten in Höhe von 19 Rthlr. 9 Gr. zu tragen. Die Gründe, worauf sich jenes Erkenntnis stützte, waren folgende:
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