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Anhang
Nutzungsentschädigung
Die private Nutzung des Firmenfahrzeugs stellt einen lohnsteuerpflichtigen Vorteil dar, der entsprechend der derzeit gültigen steuerlichen Regelung monatlich mit einem Pauschalwert von 1% des Listenpreises(inkl. Sonderausstattung und MwSt) als Sachbezug im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung zu versteuern wäre.
Wird das Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet, so liegt hierin ein weiterer lohnsteuerpflichtiger Vorteil, der mit DM 1,04 je Entfernungskilometer(derzeitiger steuerlich vorgeschriebener Satz) für üblicherweise 15 Tage je Monat angesetzt wird. Auch dieser Betrag wäre über die monatliche Gehaltsabrechnung zu versteuern.
Der sich aus diesen beiden Positionen ergebende Sachbezugswert ist von Ihnen aus den Nettobezügen als Nutzungsentschädigung an die XY-AG zu entrichten. Damit entfällt die Versteuerung des Sachbezugswerts als geldwerter Vorteil.
Die Nutzungsentschädigung wird monatlich unter dem Titel»Kfz-Beteiligung« von den Bezügen einbehalten. Sie beginnt mit dem Folgemonat der Fahrzeugübergabe und endet mit dem Monat der Fahrzeugrückgabe.
Die monatliche Nutzungsentschädigung muß auch dann an die XY-AG gezahlt werden, wenn keine Gehaltszahlungen mehr erfolgen(z.B. infolge längerer Krankheit) und das Fahrzeug sich noch in Ihrem Besitz befindet.
Im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung können Sie ab dem Steuerjahr 1992 Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit DM 0,65 je einfachen Entfernungskilometer absetzen.
Höhe des Tantiemeverzichts
Fahrzeugkosten, die nicht über die Nutzungsentschädigung sowie den pauschalen Arbeitgeberanteil von z.Z. DM 1.000,00 p.a. abgedeckt werden, werden bei der Tantiemefestsetzung berücksichtigt. Die entsprechend gekürzte Tantieme gilt ab dem ersten Kalenderjahr nach dem Jahr der Fahrzeugüberlassung.
Der Tantiemeverzicht ist unwiderruflich und unabhängig von der Überlassung eines Firmenwagens. Die XY-AG wird jedoch bei Wegfall des Firmenwagens die Höhe der Tantieme prüfen; ein Rechtsanspruch auf volle oder teilweise Anpassung der Tantieme entsprechend der ursprünglichen Tantiemekürzung besteht nicht.
Abwicklung/ Nutzen
Ein Leasing-Pkw ist auf dem beiliegenden Vordruck zu beantragen. Die dort abgefragten Informationen dienen der exakten Kostenkalkulation. Nach Rücksprache und definitiver Entscheidung Ihrerseits erfolgen die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen sowie die Fahrzeugbestellung. Beachten Sie bitte eventuelle Lieferzeiten bei Ihrer Disposition.
Die XY-AG schließt den Leasingvertrag auf ihren Namen mit der Leasinggesellschaft ab. Sie ist damit Leasingnehmer. Die Rechnungserstellung erfolgt direkt an die XY-AG. Die Leasingdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die zu kalkulierende Jahreskilometerleistung orientiert sich an Ihrer individuellen Situation.
Die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt auf die XY-AG. Im Rahmen eines Überlassungsvertrages wird Ihnen die Nutzung des Fahrzeugs übertragen.
Auch die Rechnungsstellung für Versicherung erfolgt vom Versicherungsgeber direkt an die XY-AG als Versicherungsnehmer.
Demgegenüber müssen Sie Kraftstoffkosten selbst bei»Ihren« Tankstellen begleichen. Dafür erhalten Sie mit der Gehaltsabrechnung vom Unternehmen einen monatlichen Abschlag brutto für netto unter dem Titel»Abschlag Kfz«. Dieser Abschlag errechnet sich aus