Anhang VI.
I. Praxisbeispiel: KFZ-Modell PKW-Leasing für Leitende
Leistungsbeschreibung
Die XY-AG stellt Ihnen auf Wunsch einen Firmenwagen zur Verfügung. Die Fahrzeuggestellung durch das Unternehmen erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch. Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt, daß sich die derzeitigen dieser Leistung zugrunde liegenden steuerlichen Regelungen nicht ändern.
Das Fahrzeug kann von Ihnen und Ihren Angehörigen auch privat genutzt werden.
Fahrzeugtyp und-ausstattung sind frei wählbar. Es sollte sich jedoch um umweltfreundliche Modelle(Katalysator) handeln.
Die dem Unternehmen durch die Fahrzeugüberlassung auch für private Zwecke entstehenden Kosten werden durch eine monatliche von Ihnen zu zahlende Nutzungsentschädigung sowie durch einen entsprechenden Entgeltverzicht(Kürzung der Tantieme) ausgeglichen.
Diese Regelung stellt in vielen Fällen eine kostengünstige Alternative zum privat angeschafften Pkw dar. Der Grund liegt in der teilweisen Verwendung von Bruttobezügen zur Kostenabdeckung. Beachtliche Nettoeinsparungen sind im Einzelfall möglich. Hierzu kommen weitere Vorteile wie exakte Kalkulierbarkeit der gesamten Pkw-Kosten, ein aktuelles und gewartetes Auto sowie ggf. die Verfügung über den Verkaufserlös des jetzigen Fahrzeugs.
Die Kosten für die Fahrzeugüberlassung setzen sich zusammen aus
— Leasing-Rate für Fahrzeugüberlassung, Wartung, Reparaturen, ggf. Kfz-Steuern und Rundfunkgebühren, einem neuen Satz Sommerreifen während der Leasing-Laufzeit sowie die Überführungs- und Zulassungskosten. Die Kosten für dieses sogenannte full-service-leasing werden der XY-AG belastet.
— Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme sowie Teilkasko mit DM 300,00 und Vollkasko mit DM 650,00 Selbstbeteiligung(die individuellen Schadensfreiheitsrabatte können auf Wunsch übernommen werden).
— Kraftstoffkosten inklusive Kosten für Privatfahrten in vorab fest vereinbarter Höhe.
Nicht enthalten sind Kosten für Wagenreinigung, Nachfüllöle zwischen den Wartungsintervallen, Kraftstoffkosten für Privatfahrten im Ausland, Auto-Club-Beiträge, Verwarnungsgelder 0.ä.
Von den Kosten für die Fahrzeugüberlassung übernimmt die XY-AG einen Anteil von DM 1.000,00 p.a. Damit sind Dienstfahrten pauschal abgegolten. Eine Einzel-Kilometergeldabrechnung ist nicht mehr möglich.
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