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"Menschenrechte für alle" : 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : Begleitheft zur Ausstellung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Kunst der Universität Potsdam / unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
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waren Teil einer Nation und Objekt staatlicher Macht, konn­ten in den internationalen Beziehungen also keine eigen­ständige Rolle spielen. Es gab keine allgemeinen interna­tionalen Regeln für die Behandlung eigener Staatsange­höriger.

Als nach dem Ersten Weltkrieg Staatsgrenzen neu gezo­gen wurden, begann sich das Völkerrecht um Menschen zu kümmern, die sich plötzlich als sogenannte nationale Minderheit in einem anderen Staat wiederfanden. Nach dem Ende von Holocaust und Zweitem Weltkrieg wur­den neue Schwerpunkte gesetzt:

Die AEMR wird zu Recht als eine Reaktion auf Nationalso­zialismus und Totalitarismus bezeichnet. Die Durchsetzung der Hitlerschen Rassenideologie setze Zwangsherrschaft voraus, die nötigenfalls durch Krieg erreicht werden mußte. Die internationalen Beziehungen wurden als Kampf einer Herrenrasse um ausreichenden Lebensraum aufgefaßt und bedeuteten damit eine unmittelbare Frie­densbedrohung. Es bestand ein direkter Zusammenhang zwischen Frieden und Menschenrechten, der das Be­dürfnis entstehen ließ, die Menschenrechte zur Grundlage der neuen Friedensordnung nach dem Zweiten Weltkrieg zu machen.

Dieses Ziel wurde in zwei Schritten verfolgt.

Die Verkündung der vier Freiheiten durch Roosevelt be­deutete zunächst eine Sinngebung und Inspiration des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Durch die Einbeziehung in die Atlantikcharta wurden sie zum ge­meinsamen Programm der Alliierten. Ihre Verwirkli­