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waren Teil einer Nation und Objekt staatlicher Macht, konnten in den internationalen Beziehungen also keine eigenständige Rolle spielen. Es gab keine allgemeinen internationalen Regeln für die Behandlung eigener Staatsangehöriger.
Als nach dem Ersten Weltkrieg Staatsgrenzen neu gezogen wurden, begann sich das Völkerrecht um Menschen zu kümmern, die sich plötzlich als sogenannte nationale Minderheit in einem anderen Staat wiederfanden. Nach dem Ende von Holocaust und Zweitem Weltkrieg wurden neue Schwerpunkte gesetzt:
Die AEMR wird zu Recht als eine Reaktion auf Nationalsozialismus und Totalitarismus bezeichnet. Die Durchsetzung der Hitlerschen Rassenideologie setze Zwangsherrschaft voraus, die nötigenfalls durch Krieg erreicht werden mußte. Die internationalen Beziehungen wurden als Kampf einer Herrenrasse um ausreichenden Lebensraum aufgefaßt und bedeuteten damit eine unmittelbare Friedensbedrohung. Es bestand ein direkter Zusammenhang zwischen Frieden und Menschenrechten, der das Bedürfnis entstehen ließ, die Menschenrechte zur Grundlage der neuen Friedensordnung nach dem Zweiten Weltkrieg zu machen.
Dieses Ziel wurde in zwei Schritten verfolgt.
Die Verkündung der vier Freiheiten durch Roosevelt bedeutete zunächst eine Sinngebung und Inspiration des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Durch die Einbeziehung in die Atlantikcharta wurden sie zum gemeinsamen Programm der Alliierten. Ihre Verwirkli