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chung wurde einerseits zum Rechtfertigungsgrund, andererseits zur Meßlatte zukünftiger alliierter Politik.
Nach Ende des Krieges wurde als Ziel der Vereinten Nationen in ihrer Satzung festgeschrieben, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und zu festigen. Da weitere Bestimmungen hierzu in der Satzung fehlen, beschränken sich die Kompetenzen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet des internationalen Menschenrechtsschutzes damit grundsätzlich auf„Protection“ und„Promotion“ der Menschenrechte. Während„Protection“ primär eine Kompetenz zu Sanktionen von Verstößen bezeichnet, ist „Promotion“ auf Weiterentwicklung des Systems für die Zukunft, insbesondere die Lückenfüllung gerichtet.
Die Kodifikation der AEMR dauerte vom 27. Januar 1947 bis 10. Dezember 1948, eine für die Verhältnisse der Vereinten Nationen relativ sehr kurze Zeit.
Die Generalversammlung erteilte der gerade konstituierten Menschenrechtskommission den Auftrag zu Erarbeitung einer(umfassenden) International Bill of Human Rights. Doch einigten sich die dort vertretenen Staaten darauf, zunächst nur eine Resolution der Generalversammlung zu entwerfen, die wegen ihrer besonderen Bedeutung als feierliche Deklaration oder Erklärung verabschiedet werden sollte.
Bei der Schlußabstimmung in der Generalversammlung enthielten sich sechs kommunistische Staaten, Südafrika und Saudi-Arabien der Stimme, es gab keine Gegen