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"Menschenrechte für alle" : 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : Begleitheft zur Ausstellung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Kunst der Universität Potsdam / unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
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chung wurde einerseits zum Rechtfertigungsgrund, an­dererseits zur Meßlatte zukünftiger alliierter Politik.

Nach Ende des Krieges wurde als Ziel der Vereinten Natio­nen in ihrer Satzung festgeschrieben, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und zu festigen. Da weitere Bestimmungen hierzu in der Satzung fehlen, beschränken sich die Kompetenzen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet des internationalen Menschenrechtsschutzes da­mit grundsätzlich aufProtection undPromotion der Menschenrechte. WährendProtection primär eine Kompetenz zu Sanktionen von Verstößen bezeichnet, ist Promotion auf Weiterentwicklung des Systems für die Zukunft, insbesondere die Lückenfüllung gerichtet.

Die Kodifikation der AEMR dauerte vom 27. Januar 1947 bis 10. Dezember 1948, eine für die Verhältnisse der Ver­einten Nationen relativ sehr kurze Zeit.

Die Generalversammlung erteilte der gerade konstituier­ten Menschenrechtskommission den Auftrag zu Erarbei­tung einer(umfassenden) International Bill of Human Rights. Doch einigten sich die dort vertretenen Staaten darauf, zunächst nur eine Resolution der Generalver­sammlung zu entwerfen, die wegen ihrer besonderen Bedeutung als feierliche Deklaration oder Erklärung ver­abschiedet werden sollte.

Bei der Schlußabstimmung in der Generalversammlung enthielten sich sechs kommunistische Staaten, Südafrika und Saudi-Arabien der Stimme, es gab keine Gegen­