Druckschrift 
"Menschenrechte für alle" : 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : Begleitheft zur Ausstellung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Kunst der Universität Potsdam / unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
Entstehung
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Rechtliche Grundlagen des internationalen Menschenrechts­schutzes sind Völkergewohnheitsrecht und völkerrechtli­che Verträge. Völkergewohnheitsrecht entsteht, wenn eine allgemeine Übung als Recht anerkannt wird. Sein Vorteil ist, daß es, soweit es entstanden ist, alle Völker­rechtssubjekte bindet. Mit Blick auf den Menschenrechts­schutz von Nachteil ist, daß nur wenige fundamentale Rechte als Völkergewohnheitsrecht anerkannt sind: Ver­bot von Genozid, Folter, Sklaverei, Rassendiskriminerung und Rechtsverweigerung(deni de justice). Außerdem garantiert das Völkergewohnheitsrecht in den angespro­chenen Bereichen nur einen Mindeststandard. Als Folge einer Verletzung von Völkergewohnheitsrecht sind alle Staaten berechtigt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Je­derzeit zulässige Mittel sind- auch öffentliche- Proteste gegen die Menschenrechtsverletzung, sicher auch wirt­schaftliche Sanktionen. Ein militärisches Eingreifen zur Ahndung von Menschenrechtverletzungen wird dagegen von der überwiegenden Meinung abgelehnt.

Völkerrechtliche Verträge sind seit 1948 in steigender Zahl dem Menschenrechtsschutz gewidmet. Sie enthalten neben der Garantie von Freiheits- und Gleicheitsrechten auch Verfahrensbestimmungen und Überwachungsme­chanismen.

Die völkerrechtlichen Grundlagen bedürfen der inner­staatlichen Anwendung, um die nationalen Rechtsgarantien zu ergänzen. Das Völkerrecht regelt nur die rechtliche Wirkung zwischen den Staaten. Für die Art der Umset­zung in das nationale Recht enthält das Völkerrecht keine