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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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Einleitung.

g unausgeſetzter Fortentwickelung bekundet ſich das orga­niſche Leben. Zuerſt entfalten in dem naturgemäßen Ent­wickelungsgange ſich die Keime, dann treten Blätter und Blüthen hervor, und endlich ſehen wir die Früchte ſich geſtalten. Dabei ſterben unausgeſetzt die verbrauchten Kräfte und Formen ab; ſie kehren in den allgemeinen Schooß der Natur zurück, während die den neueren Geſtaltungen ent­ſprechenden Kräfte und Formen mittelſt der organiſchen Lebensthätigkeit hervorgerufen werden. Ein unausgeſetztes Sterben und Erſtehen dies iſt das eigentliche Weſen des organiſchen Lebens.

Auch die Geſellſchaft, deren große Aufgabe es iſt, den Menſchen zu einem höheren, geiſtig⸗ ſittlichen Daſein empor zu bilden, iſt ein Organismus; auch ſie unterliegt im Ganzen und in ihren einzelnen Theilen den Geſetzen des organiſchen Lebens. Mit jedem Stadium, in dem ſie auf ihrer Entwickelungsbahn ſich fortbewegt, hören einzelne Kräfte und Formen auf, thätig zu ſein; es treten neue, den höheren Zuſtänden entſprechende geſellſchaftliche Forma­tionen an deren Stelle. Wo man verſuchen wollte, die im Abſterben begriffenen Kräfte künſtlich am Leben zu erhalten,

oder die nothwendig gewordenen Neugeſtaltungen zu hindern, v. Peg uilhen, die Landgemeinde. 1