4 Einleitung.
Staatslebens ſich erſtreckender Ergänzungsmaaßregeln vor— zugsweiſe hervortritt. Auch wird uns zunächſt der Theil der ländlichen Bevölkerung, der durch die neue Agrargeſetzgebung erſt zur Freiheit und zur geſetzlichen Selbſtſtändig keit gelangt iſt, d. i. die Klaſſe der ehemals dienſtpflichtigen Unterthanen beſonders vorſchweben; da es auch in wiſſen ſchaftlicher Beziehung vom höchſten Intereſſe iſt, nach einer Reihe von Jahren zu beobachten, inwieweit die großen Ge ſichtspunkte ſo tief eingreifender Reformen wirklich erreicht worden ſind.
Wir werden daher in wenigen Zügen die gegenwär tigen Zuſtände der preußiſchen Landgemeinden darlegen; die ihrer Fortentwickelung entgegenſtehenden Hinderniſſe andeuten und daraus die auf den einzelnen Gebieten des Staats: lebens nothwendig ſcheinenden Ergänzungsmaaßregeln zur preußiſchen Agrargeſetzgebung ableiten.
