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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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6 Agrarverhaͤltniſſe.

ſchaft. Es iſt dies die Wirthſchaftsform, die beim Land bau in dem größeren Theile Europa's ſich bis in dieſes Jahrhundert erhalten hat, und die in Preußen erſt durch die neuere Agrargeſetzgebung aufgehoben worden iſt.

Der Beſitzer größerer Landflächen vereinigte ſich mit einer Anzahl von Arbeiterfamilien, theilte einer Jeden die zu ihrer Erhaltung nothwendigen Ackerparzelen, Wieſen und Weiden zu, ſorgte für Wohnung, Feuermaterial ꝛc., wogegen dieſe ſich verpflichteten, bei Beſtellung der guts herrlichen Felder ꝛc. behülflich zu ſein. Es konnte nicht fehlen, daß in den roheren Anfängen der Staatenbildung, in den Zeiten der Fehden und des Fauſtrechts, auch noch andere Gegenſeitigkeitsverhältniſſe das Band zwiſchen dem Grundherrn und den Gutseinſaſſen um ſo inniger befeſtigten. Man mußte gegen die Anfälle der Nachbarn ſich ſchützen, woraus ſich für die kräftigern Einſaſſen die Verpflichtung ergab, den Gutsherrn auf ſeinen Kriegeszügen zu begleiten. Es mußten die inneren Gerichts-, Polizei- und Verwal­tungsverhältniſſe in den Landgemeinden geregelt, die Erb­folge, die Armenpflege, die Feldordnung ꝛc. beſtimmt, die Zwiſtigkeiten ausgeglichen, die Verbrechen beſtraft werden ꝛc., und wenn auch ein Theil dieſer Adminiſtrativfunctionen den Ortsvorſtehern anheim gegeben werden konnte, ſo blie­ben doch innerhalb des auf ſolche Art ſich geſtaltenden Va: trimonialſtaates nothwendig dem Gutsherrn und feinen Stellvertretern ſehr weſentliche Geſetzgebungs- und Verwal­tungsbefugniſſe vorbehalten.

Dieſe wurden auch in der Regel mit großer Sorgfalt, und den allſeitigen Bedürfniſſen gemäß ausgeübt, weil einerſeits der Gutsherr ein wirthſchaftliches Intereſſe hatte, die Arbeiterfamilien, deren Geſpanne ꝛc. in Kraft und Präſtationsfähigkeit zu erhalten, und weil andererſeits die Konkurrenz mit den benachbarten Patrimonialſtaaten zur guten Verwaltung zwang, da man nur hoffen konnte, den feindlichen Angriffen zu widerſtehen, wenn der Grund: herr zugleich der Liebe und Anhänglichkeit der Einſaſſen