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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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Agrarverhaͤltniſſe. 7

verfichert war. Durch Irrthum und mangelhafte Verwal­tungsprinzipien konnte aber nicht leicht erheblicher Nachtheil erwachſen, weil in den kleinen Patrimonialſtaaten die Ver­hältniſſe ſich überſichtlich darſtellten, und weil in den regie­renden Familien bald die angemeſſenſten Verwaltungsmaxi­men ſich ausbildeten und von Generation zu Generation ſich vererbten. So bildete ſich unter den Gliedern des Patri­monialſtaats ein Verhältniß der Gegenſeitigkeit, ein Natural­austauſch gegenſeitiger Dienſtleiſtungen, der die Grundlage der Liebe und des Vertrauens, und allſeitiger Befriedi­gung ward.

Inzwiſchen fehlte dem ganzen Verhältniſſe doch immer die gediegene Grundlage, da es auf der Staatenkonkurrenz, d. i. hier auf Fehde und Krieg beruhte. So wie dieſe dauernd aufhörten, oder doch auf entfernte Gebiete verſetzt wurden, minderte ſich das Intereſſe der Grundherren an der Liebe ihrer Einſaſſen; ſie bedurften nur noch ihrer wirthſchaftlichen Kräfte, und ſo ward denn ein weſentlicher Zügel vernichtet, der bisher vom Gewaltmißbrauch zurück gehalten hatte; es fiel eine erhebliche Anregung zur forgs ſamen Verwaltung des Patrimonialſtaats fort. Dieſer Zu­ſtand trat aber ein, ſobald mit dem Erſtehen der Monarchie der Fehde und dem Fauſtrechte der Untergang bereitet ward.

Zwar fiel jetzt der Monarchie die Aufgabe anheim, das Gleichgewicht der Kräfte zu erhalten, die Unterthanen gegen den möglichen Druck des Adels zu ſchützen allein es fehlte viel, bevor ſie zu der erforderlichen Macht ſich zu erheben vermochte. Denn einerſeits hatte der Adel ſich in der Regel weſentliche ſtändiſche Geſetzgebungs- und Ver­waltungsbefugniſſe vorbehalten, andererſeits war die Staats­wiſſenſchaft bei Weitem nicht genug ausgebildet, um Ans leitung zur Errichtung von Inſtitutionen geben zu können, von denen man mit einiger Wahrſcheinlichkeit hätte erwarten dürfen, daß ſie ſchützend und bildend über Millionen walten würden; und endlich bedurfte die Monarchie zu ihrer eige­nen Erhaltung ſehr erheblicher Hülfsmittel, die von dem