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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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30 Agrarverhaͤltniſſe.

hen der Landgemeinden ſelbſt geſichert blieb, indem die Ruſtikalgüter des darauf haftenden Weideſervituts wegen nicht leicht zuſammengeworfen oder zerſplittert werden konnten.

So erſcheint denn die Wirkung der preußiſchen Agrar­geſetzgebung zur Zeit noch nach allen Richtungen hin als eine verfehlte. Die daraus hervorgegangenen Wirthſchaftszu­ſtände müſſen den Stand der Landgemeinden in feinen Ver mögens⸗, Kultur- und Exiſtenzverhältniſſen mehr und mehr untergraben, ſofern man nicht die zur wahrhaft fruchtbrin­genden Bethätigung der Geldwirthſchaftsform unerläßlichen Ergänzungsmaaßregeln ſchleunig ins Werk ſetzt. Wir wer den zunächſt dieſe Maaßregeln bezeichnen, inſoweit ſie die unmittelbaren Productions verhältniſſe berühren. Dann wer­den die mittelbaren Productionskräfte, das Kultur- und Staatsleben in den Landgemeinden uns beſchäftigen; wir werden auch die auf dieſen Gebieten nothwendigen Ergän­zungsmaaßregeln darſtellen, weil ſie von dem erheblichſten Einfluſſe auf das wirthſchaftliche Gedeihen find. Denn ſeit­dem die großen Hebel der Konkurrenz auch für den Land­bau in Thätigkeit geſetzt worden, iſt die Exiſtenz der Ruſtikal­beſitzer auch durch unverhältnißmäßige geiſtige Ueberlegenheit der ehemaligen Feudalherren bedroht. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß geſellſchaftliche Fortſchritte nimmer zu erreichen ſind, ſofern ſie nicht in allen Syſtemen des Geſellſchaftsorganismus zugleich erſtrebt werden; daß alle in einem Syſteme bewirkten Neugeſtaltungen erfolglos bleiben müſſen, ſofern ſie nicht von entſprechender Modifi­kation aller andern Syſteme begleitet ſind. Wirthſchaftliche Neugeſtaltungen werden nur bei entſprechender Umbildung des Kultur- und Staatslebens ein wahrhaft lebenskräftiges Gedeihen erlangen.