30 Agrarverhaͤltniſſe.
hen der Landgemeinden ſelbſt geſichert blieb, indem die Ruſtikalgüter des darauf haftenden Weideſervituts wegen nicht leicht zuſammengeworfen oder zerſplittert werden konnten.
So erſcheint denn die Wirkung der preußiſchen Agrargeſetzgebung zur Zeit noch nach allen Richtungen hin als eine verfehlte. Die daraus hervorgegangenen Wirthſchaftszuſtände müſſen den Stand der Landgemeinden in feinen Ver— mögens⸗, Kultur- und Exiſtenzverhältniſſen mehr und mehr untergraben, ſofern man nicht die zur wahrhaft fruchtbringenden Bethätigung der Geldwirthſchaftsform unerläßlichen Ergänzungsmaaßregeln ſchleunig ins Werk ſetzt. Wir wer— den zunächſt dieſe Maaßregeln bezeichnen, inſoweit ſie die unmittelbaren Productions verhältniſſe berühren. Dann werden die mittelbaren Productionskräfte, das Kultur- und Staatsleben in den Landgemeinden uns beſchäftigen; wir werden auch die auf dieſen Gebieten nothwendigen Ergänzungsmaaßregeln darſtellen, weil ſie von dem erheblichſten Einfluſſe auf das wirthſchaftliche Gedeihen find. Denn ſeitdem die großen Hebel der Konkurrenz auch für den Landbau in Thätigkeit geſetzt worden, iſt die Exiſtenz der Ruſtikalbeſitzer auch durch unverhältnißmäßige geiſtige Ueberlegenheit der ehemaligen Feudalherren bedroht. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß geſellſchaftliche Fortſchritte nimmer zu erreichen ſind, ſofern ſie nicht in allen Syſtemen des Geſellſchaftsorganismus zugleich erſtrebt werden; daß alle in einem Syſteme bewirkten Neugeſtaltungen erfolglos bleiben müſſen, ſofern ſie nicht von entſprechender Modifikation aller andern Syſteme begleitet ſind. Wirthſchaftliche Neugeſtaltungen werden nur bei entſprechender Umbildung des Kultur- und Staatslebens ein wahrhaft lebenskräftiges Gedeihen erlangen.