Agrarverhältniffe 29
Löfung die Agronomie ſich noch kaum erhoben hat. Für den ſpärlichen Viehſtand der einzelnen Höfe bedurfte es beſonderer Hirten; zu deren Erhaltung reichten die Wirth— ſchaftserträge nicht aus; das Hirtenamt mußte den Kin— dern übertragen, dieſe deshalb der Schule entzogen und durch die tägliche Begleitung einiger Viehſtücke ſyſtematiſch zur Faulheit und Verdummung herangebildet werden. Kurz es ergab ſich, daß wenigſtens nach dem Umfange der in den Landgemeinden vorhandenen wirthſchaftlichen Kenntniſſe und Hülfsmittel, die Spezialſeparation in den vegetationsärmeren Dorfſchaften ganz unausführbar ſei, weshalb Seitens derſelben die Provokation auf Zuſammenlegung ihrer zerſtreuten Feldſtücke auch ganz allgemein unterblieb. Mittlerweile war jedoch der gutsherrliche Nexus bereits aufgelöſt worden. Das Eigenthum war verliehen; die Dienſte, die Weide und Holzberechtigung in den herrſchaftlichen Forſten waren abgelöſt, der Uebergang zur Geldwirthſchaftsform war bereits zur Hälfte bewirkt worden. Daraus ergab ſich ein ganz überaus verderblicher Zwiſchenzuſtand, der unendlich weniger Grundlagen des productiven und geiſtig-ſittlichen Gedeihens darbot, als das ehemalige Feudalverhältniß. Wo ſich nicht etwa Gelegenheit fand, den Viehſtand in benachbarten Staatsforſten einzumiethen, da war deſſen Sommernahrung auf eine dürftige Brachweide beſchränkt, wie ſie die Dreifelderwirthſchaft bei ziemlich ausgedehntem Kartoffelbau etwa darzubieten vermag— eine Hungerwirthſchaft, bei der nur die Möglichkeit des Fortbeſtehens überraſchend iſt. An ein rechtzeitiges Bearbeiten der Brache war des Weidemangels wegen gar nicht zu denken. Dabei Geld⸗ an Stelle der ehemaligen Naturalſteuern, Verſchuldung in Folge der Erbregulirung 26.3 kurz eine Summe von Mißverhältniſſen, die auch bei der höchſten wirthſchaftlichen Tüchtigkeit jedes productive Vorſchreiten völlig unmöglich machen mußte. Der einzige Vorzug dieſes Zwiſchenſtandes war, daß, obwohl die Familienexiſtenz durch Subhaſtation häufig bedroht wurde, doch das Beſte