Kreditinſtitute. 39
Staat und Gläubiger zu befriedigen; die Wirthſchaftsbilanz ward unrettbar geſtört, und der Beſitzer zu Grunde gerichtet.
Obwohl noch wenig verſchuldet, wurden die kaum emanzipirten Ruſtikalbeſitzer durch die ſo bewirkte Steuererhöhung, vor Allem aber durch die allgemeine Entwerthung des Grundvermögens, und durch die daraus hervorgehende Kreditloſigkeit aufs Schmerzlichſte berührt. In einer Uebergangsperiode, die nur mittelſt ausreichenden Betriebskapitals erfolgreich zu durchkämpfen war, fehlte faſt jede Möglichkeit, die unabweisbarſten Geldmittel aufzutreiben. Es war ein unermeßlicher, obwohl durch den niederen Stand der Wiſſenſchaft und durch die irrigen Lehren der Schule*) provozirter Fehler, daß der Staat den Uebergang zur Geldwirthſchaft erzwang, ohne dem dadurch geſtei= gerten Geldbedürfniß Abhülfe zu gewähren. Dies iſt der Krebsſchaden, an dem der Stand der Landgemeinden auch heute noch krankt, die Urſache, weshalb auf vielen, ſelbſt mit üppiger Bodenkraft dotirten Feldmarken die Spezialſeparation noch nicht bewirkt worden iſt. Man ſcheute die Separationskoſten, und es wird ſich ein Begriff von dem Stande der Kreditverhältniſſe bilden laſſen, wenn man erwägt, daß die Subhaſtation von Ruſtikalhöfen wegen einer Schuld von 10— 20 Thalern durchaus nicht zu den Seltenheiten gehört. Die Zahl der ſeit Einführung der Geld— wirthſchaftsform von den Gerichts- und Steuerbehörden vollſtreckten Executionen iſt wahrhaft ſchaudererregend. Wenn auch die günſtigen Getreideconjuncturen der letzten Jahre, welche lediglich durch die ungemeine Zunahme der Actienbanken und ihrer Zettel in England bewirkt worden, eine Beſſerung herbeigeführt haben, ſo iſt doch dauernde Hülfe nur von Mitteln zu erwarten, die uns von den Finanzoperationen des Auslandes unabhängig machen.
) Vergl. a. a. O. Th. 1. 88. 59—61. Th. 2. Seite 180. Anmerkung.