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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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dungen gemacht, neue Syſteme aufgeſtellt, wodurch die älteren Einrichtungen unbrauchbar werden; oder es treten endlich wirthſchaftliche Kalamitäten durch Krankheit oder Tod des Wirthſchaftsvorſtandes, durch Krieg, Peſt, Feuer ꝛc. ein, welche den Untergang der älteren Werke veranlaſſen. In Folge aller dieſer wirthſchaftlichen Wechſelfälle wird in jeder Wirthſchaft nach einer Reihe von Durchſchnittsjahren die Verwendung eines neuen Meliorationskapitals nothwen­dig, wenn die Wirthſchaft ſich in reger Productionsthätig­keit erhalten, wenn ſie immer die höchſt möglichſte Rente erzielen ſoll. Wie glänzend müßte der wirthſchaftliche Zu­ſtand der Landgüter ſein, wenn alle auf dieſelben bereits verwendeten Meliorationskapitale noch fortwirkend wären? Es müßte dann wirthſchaſtliche Rückſchritte gar nicht geben.

Man wird annehmen dürfen, daß durchſchnittlich alle zehn bis funfzehn Jahre neue Meliorationskapitale ver­wendet werden müſſen, um die Wirthſchaft zeitgemäß geſtalten und in regem Schwunge erhalten zu können. In dieſem Zeitraume würde demnach das früher verwendete Kapital vollſtändig amortiſirt ſein müſſen, um die Stelle zu einem neuen Anlehn offen zu haben, und dieſe allmäh­lige Schuldabwickelung, wie die Gewährung des neuen Anlehns, würden Aufgabe der Spar- und Zettelbank ſein. Es iſt für das wirthſchaftliche Gedeihen nichts unerläßlicher, als die Amortiſation der Schulden, denn in dem Maaße, wie ſie über den Zeitpunkt der Kapitalwirkſamkeit hinaus erhalten, wie ſie perennirend werden, nehmen ſie den Cha­rakter vernichtender Wuchergewächſe an*); es iſt, als wenn ein der eignen Lebenskraft bereits entbehrender Organismus mit fremdem Herzblute ernährt werden muß. Daſſelbe Mißverhältniß ſtellt ſich dar, wenn Schulden gemacht und der Wirthſchaft aufgebürdet werden, ohne daß dieſe davon einen entſprechenden Nutzen gehabt hat. Jene Meliorations­kapitale würden hiernach mit etwa zwei Prozent zu amor­

Vergl. a. a. O. Th. 1. S. 52.